Internationale Nachlassplanung für vermögende Privatpersonen

Handschlag zwischen Geschäftspartnern – internationale Nachlassplanung mit US-Trust

Bildquelle: zhang

In der Beratung deutscher Mandanten mit internationalem Vermögen, insbesondere mit Bezug zu den USA,  stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein sogenannter US-Trust oder auch ein Offshore-Trust ein geeignetes Instrument zur Nachlassplanung oder zum Vermögensschutz sein kann. Die Antwort ist differenziert: Ein Trust kann sehr sinnvoll sein, aber nicht aus den Gründen, die viele zunächst vermuten.

Was ist ein Trust?

Ein Trust ist eine im anglo-amerikanischen Recht weitverbreitete Rechtsstruktur. Vereinfacht gesagt handelt es sich nicht um eine juristische Person (wie eine GmbH oder eine deutsche Stiftung), sondern um eine Rechtsbeziehung zwischen mehreren Beteiligten:

Grantor (auch Settlor)

Grantor (auch Settlor)
Die Person, die Vermögen in den Trust einbringt

Trustee

Trustee
Die Person oder Institution, die das Vermögen verwaltet

Beneficiaries

Beneficiaries
Die Begünstigten, denen das Vermögen wirtschaftlich zugutekommen soll

Die rechtliche Grundlage bildet das sogenannte „Trust Agreement“, in dem detailliert festgelegt wird, wie das Vermögen verwaltet und verteilt werden soll.

Wichtiger Unterschied zum deutschen Recht: Der Trust selbst ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, sondern eine Konstruktion aus Rechten und Pflichten zwischen den Beteiligten.

Ist ein Trust mit einer deutschen Stiftung zu vergleichen?

Oft wird der Trust mit einer deutschen Stiftung verglichen. Dieser Vergleich hilft zwar beim ersten Verständnis, greift aber zu kurz. Es gibt entscheidende Unterschiede zwischen einem Trust und einer Stiftung.

Eine deutsche Stiftung ist eine eigenständige juristische Person. Ein Trust hingegen ist lediglich eine rechtliche Struktur ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Kontrolle und Flexibilität sind beim Trust oft deutlich größer. Gerade diese Flexibilität macht den Trust in der Praxis attraktiv,  führt aber auch zu rechtlichen Unsicherheiten in Deutschland.

Widerrufbare vs. unwiderrufliche Trusts

Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen:

  • Revocable Trust (widerrufbar): Der Grantor kann den Trust jederzeit ändern oder auflösen. Er bietet maximale Kontrolle, aber dafür geringeren Schutz vor Gläubigern, er ist zudem steuerlich oft weniger wirksam.
  • Irrevocable Trust (unwiderruflich): Der Trust ist grundsätzlich nicht mehr einseitig änderbar. Dies bietet stärkeren Vermögensschutz, teilweise steuerliche Effekte. Der Nachteil ist ein Verlust an Kontrolle.

In der Praxis unterschätzen viele Mandanten, dass echte steuerliche oder vermögensschützende Effekte meist nur bei unwiderruflichen Strukturen eintreten.

Typische Einsatzbereiche von Trusts

Trusts werden in internationalen Konstellationen insbesondere für folgende Zwecke eingesetzt:

  • Nachlassplanung (Estate Planning)
  • Vermeidung oder Vereinfachung von Nachlassverfahren in den USA (Probate)
  • Vermögensschutz vor Gläubigern („Asset Protection“)
  • Strukturierung komplexer Familienvermögen

Gerade bei US-Vermögenswerten (z. B. Immobilien oder Beteiligungen) kann ein Trust erhebliche praktische Vorteile bieten.

Einstufung von Trusts im deutschen Recht

Hier liegt die zentrale Herausforderung: Das deutsche Recht kennt den Trust nicht. Das führt zu mehreren Konsequenzen:

 

  • Ein Trust wird in Deutschland nicht als eigenständige Rechtsform anerkannt
  • Es erfolgt eine sogenannte steuerliche und rechtliche „Einordnung“ nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Die Behandlung kann im Einzelfall komplex und teilweise uneinheitlich sein

Steuerliche Behandlung von Trusts in Deutschland

Sobald ein ausreichender Bezug zu Deutschland besteht, greift deutsches Steuerrecht. Ein solcher Bezug kann bestehen durch den Wohnsitz des Grantors, den Wohnsitz des Trustees, den Wohnsitz der Begünstigten und die Lage von Vermögenswerten in Deutschland.

Viele Mandanten gehen davon aus, dass ein Trust automatisch steuerliche Vorteile bringt, das ist regelmäßig nicht der Fall.

Besteuerung von Ausschüttungen aus einem Trust in Deutschland

Die deutsche Rechtsprechung hat hier klare Leitlinien entwickelt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass laufende Ausschüttungen aus einem US-Trust an in Deutschland ansässige Begünstigte der deutschen Schenkungsteuer unterliegen. Ausschüttungen bei Auflösung des Trusts werden ebenfalls besteuert, mit Schenkungs- oder Erbschaftsteuer.

Auch wenn der Trust im Ausland errichtet wurde, können erhebliche Steuerpflichten in Deutschland entstehen.

Rolle des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA

Das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaftsteuer ist grundsätzlich anwendbar. Es kann helfen, Doppelbesteuerung zu vermeiden und Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und den USA aufzuteilen. Die Anwendung ist aber eher komplex und erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung.

US-Dollar Bargeld – Vermögensstrukturierung mit US-Trust und Offshore-Trust

Wann lohnt sich ein Trust?

Aus anwaltlicher Sicht ist eine klare Differenzierung wichtig.

Weniger geeignet für:

  • reine Steueroptimierung in Deutschland
  • „Steuersparmodelle“ ohne Substanz

Gut geeignet für:

  • Strukturierung von US-Vermögen
  • Vermeidung von US-Nachlassverfahren
  • langfristige Vermögensplanung über Generationen
  • Vermögensschutz in bestimmten Konstellationen

Bei US-Immobilien kann ein Trust helfen, US-Erbschaftsteuer effizient zu strukturieren.

Ein US-Trust oder Offshore-Trust ist kein „Allheilmittel“, aber ein hochwirksames Instrument, wenn er richtig eingesetzt wird.

Fazit

Die entscheidenden Erfolgsfaktoren sind die genaue Abstimmung zwischen deutschem und US-Recht, eine klare Zieldefinition (Steuern, Kontrolle, Schutz) sowie die professionelle Strukturierung und laufende Beratung. Ohne diese Abstimmung drohen steuerliche Nachteile, unerwartete Rechtsfolgen und ein erheblicher administrativer Aufwand.

Wir beraten deutsche Mandanten umfassend bei der Strukturierung internationaler Nachlasslösungen, der Prüfung und Implementierung von Trust-Strukturen, der steuerlichen Einordnung in Deutschland und den USA, sowie der langfristigen Betreuung komplexer Vermögensstrukturen.

Kontakt

Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich

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