Praxisgebiete
Internationales Erbrecht
Gründliche Nachlassplanung und rechtssichere Gestaltung über Ländergrenzen hinweg: Wir beraten Privatpersonen, Familien und Unternehmer im internationalen Erbrecht und bei erbrechtlichen Streitigkeiten mit Schwerpunkt auf deutsch-amerikanischen Erbfällen, komplexen Vermögensstrukturen und internationalen Steuer- und Nachlassregelungen.
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Internationales Erbrecht
Gründliche Nachlassplanung und rechtssichere Gestaltung über Ländergrenzen hinweg: Wir beraten Privatpersonen, Familien und Unternehmer im internationalen Erbrecht und bei erbrechtlichen Streitigkeiten mit Schwerpunkt auf deutsch-amerikanischen Erbfällen, komplexen Vermögensstrukturen und internationalen Steuer- und Nachlassregelungen.
Erbrecht
Das internationale Erbrecht stellt höchste Anforderungen an Planung, Struktur und juristische Präzision. Unterschiedliche Rechtsordnungen, Pflichtteilsregelungen, steuerliche Folgen und divergierende Nachlassverfahren können Nachlässe erheblich erschweren. Insbesondere bei Vermögen wie Immobilienbeteiligungen oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland.
Wir entwickeln klare Strategien zur Nachlassgestaltung zwischen Deutschland, den USA und weiteren Jurisdiktionen. Unsere Beratung gewährleistet, dass Vermögen effizient übertragen und Familieninteressen langfristig geschützt werden, rechtssicher, steuerlich optimiert und international durchsetzbar. Vom einfachen Testamentsentwurf bis hin zur Ausarbeitung eines umfassenden internationalen Nachlassplans.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf vermögenden Privatpersonen, Unternehmerfamilien und international mobilen Familien mit Vermögen in mehreren Staaten. Wir beraten insbesondere bei Nachlassstrukturen mit Bezügen zu Deutschland, den USA, der EU, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Südamerika.
Auf Wunsch koordinieren wir die rechtliche Nachlassplanung mit Steuerberatern, Family Offices, Vermögensverwaltern, ausländischen Spezialkanzleien und weiteren Beratern. Die rechtliche Beratung bleibt dabei klar von Anlage- oder Vermögensberatung getrennt. Ziel ist eine rechtlich belastbare Struktur, die Vermögensschutz, Steuerplanung, Nachfolge, Testierwillen und praktische Umsetzung zusammenführt.
Übersicht unserer Leistungen
Deutsche und US-Testamente und Vollmachten
Einheitliche Nachlassregelungen, die in beiden Rechtsordnungen anerkannt und durchsetzbar sind.
- Gestaltung und Überprüfung von Testaments- und Nachlassregelungen nach deutschem und US-amerikanischem Recht
- Erstellung einheitlicher oder getrennter Testamente für mehrere Jurisdiktionen
- Rechtssichere Gestaltung von Vollmachten (Deutschland/USA) zur Vermeidung von Blockaden im Erbfall
- Abstimmung mit Notaren, Executors und Estate Planners in den USA
Erbschaftssteuer Deutschland und USA
Steueroptimierte Übertragung von Vermögen und Unternehmensanteilen unter Berücksichtigung beider Steuersysteme.
- Analyse der steuerlichen Auswirkungen grenzüberschreitender Nachlässe
- Gestaltung zur Vermeidung doppelter Besteuerung und zur Nutzung steuerlicher Freibeträge
- Strukturierung von Übertragungen zu Lebzeiten
Beratung zu Schenkungssteuer (Gift Tax), Estate Tax und deutschen Freibeträgen
Internationale Nachlassabwicklung
Effiziente, rechtssichere Abwicklung von Nachlässen mit Vermögen in mehreren Ländern.
- Begleitung bei internationaler Nachlassabwicklung (Probate, Erbschein, Letters of Administration)
- Vertretung gegenüber US-Nachlassgerichten, Banken, Behörden und Finanzämtern
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen über Grenzen hinweg
- Koordination internationaler Vermögenswerte (Immobilien, Finanzanlagen und Unternehmensbeteiligungen)
US-Trusts im internationalen Kontext
Vermögensschutz, Steuervorteile und klare Nachfolgeregelungen über Generationen.
- Einrichtung und Bewertung von Trust-Strukturen zur Nachlassplanung
- Abstimmung von Trusts mit deutschem Familien- und Erbrecht
- Bewertung steuerlicher Auswirkungen und Compliance-Risiken
- Beratung zu Revocable, Irrevocable, Family Trusts, Living Trusts und internationalen Asset-Protection-Strukturen

Internationale Nachlassfragen verdienen eine sorgfältige und vorausschauende Beratung.
Im internationalen Erbrecht beginnen wir mit einer fundierten Analyse. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Regelungen für Ihre Situation maßgeblich sind.
Internationales Erbrecht
Beispielfälle
Die dargestellten Fallbeispiele dienen ausschließlich der Illustration typischer erbrechtlicher Fragestellungen im internationalen Kontext. Es handelt sich um fiktive, abstrahierte Szenarien ohne Bezug zu konkreten Personen oder Mandaten.
Nachlassplanung bei Vermögen in Deutschland und den USA
Eine Privatperson mit deutscher Staatsangehörigkeit verfügt über Vermögenswerte in Deutschland und den USA, darunter Immobilien und Beteiligungen. Ziel ist es, eine klare und international wirksame Nachlassregelung zu schaffen, die familiäre Interessen wahrt und steuerliche Belastungen minimiert. Die rechtliche Herausforderung besteht in der Abstimmung unterschiedlicher Erbrechtsordnungen, Pflichtteilsregelungen und steuerlicher Konsequenzen. Auf dieser Grundlage wird ein strukturierter internationaler Nachlassplan entwickelt, der sowohl testamentarische Regelungen als auch Vorsorgedokumente umfasst.
Internationale Nachlassabwicklung mit US-Probate-Verfahren
Nach dem Tod eines Erblassers mit Vermögen in mehreren Ländern müssen Erben den Nachlass sowohl in Deutschland als auch in den USA abwickeln. Neben der Beantragung eines Erbscheins ist ein US-amerikanisches Probate-Verfahren erforderlich. Die Herausforderung liegt in der Koordination paralleler Verfahren, der Kommunikation mit Gerichten, Banken und Behörden sowie der Sicherstellung einer konsistenten Vermögensverwaltung. Ziel ist eine effiziente und rechtssichere Abwicklung des Nachlasses über Ländergrenzen hinweg.
Trust-Struktur im Spannungsfeld zwischen US- und deutschem Erbrecht
Ein Mandant plant die Einbindung einer US-Trust-Struktur zur langfristigen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Dabei stellt sich die Frage, wie der Trust mit deutschem Erb-, Familien- und Steuerrecht in Einklang gebracht werden kann. Die rechtliche Aufgabe besteht in der Bewertung der zivil- und steuerrechtlichen Auswirkungen, der Vermeidung unbeabsichtigter Pflichtteils- oder Steuerfolgen sowie der Sicherstellung der Compliance in beiden Rechtsordnungen. Auf dieser Basis wird eine tragfähige Struktur erarbeitet, die rechtssicher und international abgestimmt ist.
Internationales Erbrecht
Häufig gestellte Fragen
Unterstützen Sie auch bei der laufenden Nachlassabwicklung im Ausland?
Ja. Wir begleiten Mandanten bei der praktischen Abwicklung internationaler Nachlässe, etwa bei Probate-Verfahren in den USA, der Beantragung von Erbscheinen oder Letters of Administration sowie bei der Kommunikation mit Gerichten, Banken und Behörden. Ziel ist eine strukturierte und möglichst reibungslose Abwicklung über Ländergrenzen hinweg.
Gilt automatisch deutsches oder US-amerikanisches Erbrecht?
Nein. Welches Erbrecht anwendbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt, der Staatsangehörigkeit oder von getroffenen Rechtswahlklauseln im Testament. Ohne klare Regelung kann es zu unerwarteten Ergebnissen kommen, insbesondere im Zusammenspiel mit Pflichtteilsrechten und unterschiedlichen Nachlassverfahren.
Ist es besser, ein gemeinsames oder mehrere Testamente zu errichten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. In manchen Fällen ist ein einheitliches Testament sinnvoll, das in mehreren Rechtsordnungen anerkannt wird. In anderen Konstellationen sind getrennte Testamente für verschiedene Länder die rechtssicherere Lösung. Entscheidend ist, dass sich die Regelungen nicht widersprechen und international durchsetzbar sind.
Was ist bei Pflichtteilsansprüchen im internationalen Kontext zu beachten?
Pflichtteilsrechte unterscheiden sich erheblich zwischen den Rechtsordnungen. Während das deutsche Recht zwingende Pflichtteilsansprüche kennt, ist die Situation im US-amerikanischen Recht häufig anders ausgestaltet. In internationalen Fällen ist daher genau zu prüfen, ob und in welchem Umfang Pflichtteilsansprüche bestehen und wie sie durchgesetzt oder bei der Gestaltung berücksichtigt werden können.
Welche Rolle spielen Vollmachten im internationalen Erbfall?
Vollmachten sind ein zentraler Bestandteil der Nachlassvorsorge. Sie können verhindern, dass Konten, Immobilien oder Unternehmensentscheidungen im Ernstfall blockiert werden. Internationale Sachverhalte erfordern Vollmachten, die in den jeweiligen Ländern anerkannt werden und praktisch handhabbar sind.
Welche Rolle spielen Trusts im internationalen Erbrecht?
Trusts sind ein zentrales Instrument der Nachlassplanung im US-amerikanischen Recht, im deutschen Recht jedoch nicht unmittelbar verankert. Ihre Einrichtung und Nutzung erfordert daher besondere Sorgfalt. Wir beraten bei der Gestaltung und Abstimmung von Trust-Strukturen mit deutschem Erb- und Familienrecht sowie bei den steuerlichen Auswirkungen und Compliance-Fragen.
Für wen eignet sich Ihre Beratung im internationalen Erbrecht?
Unsere Beratung richtet sich an Privatpersonen, Familien und Unternehmer mit internationalem Bezug, insbesondere bei deutsch-amerikanischen Nachlasskonstellationen. Typische Mandanten sind Personen mit Vermögen in mehreren Ländern, Unternehmerfamilien oder Erben, die rechtliche Klarheit und Planungssicherheit suchen.
Testimonials
Optimale Lösungen und sorgfältige Nachbearbeitung
Die Kanzlei Urban Thier & Federer, P.A. wurde beauftragt, mich nach dem Tod meiner Frau im Januar letzten Jahres bei der Abwicklung ihres Nachlasses zu unterstützen. Dr. Isabel Saulnier wurde mir als Betreuerin zugeteilt. Ich bin mit der Qualität ihrer Arbeit äußerst zufrieden. Ihre Erreichbarkeit, ihre Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und optimale Lösungen anzubieten, ihre sorgfältige Nachbearbeitung (selbst im Urlaub), ihre Schnelligkeit und Flexibilität waren außergewöhnlich. Dr. Saulnier war stets hervorragend. Neben ihrer Professionalität ist sie auch eine sehr angenehme Person, mit der man gut zusammenarbeiten kann, was in dieser schwierigen Zeit besonders wertvoll war. Ich habe ihre Dienste bereits einer Kollegin des französischen Konsulats empfohlen und werde dies auch weiterhin tun, wenn Unterstützung bei Nachlassangelegenheiten benötigt wird.
A.S.
Unternehmensebene bei millionenschweren Bauprojekten
Urban Thier & Federer, P.A. ist zweifellos die professionellste Anwaltskanzlei, die mir in meiner Laufbahn begegnet ist. Da ich hauptsächlich mit Anwälten auf Unternehmensebene bei millionenschweren Bauprojekten zu tun hatte, habe ich in Großbritannien die Erfahrung gemacht, dass Anwälte oft vergessen, wer der Mandant ist. Von Anfang an hat mir John Urban ein gutes Gefühl gegeben, insbesondere da es sich um eine persönliche Angelegenheit handelte, bei der es um unser eigenes Investitionskapital ging. John hat sich stets Zeit für uns genommen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, und seine Erklärungen waren in allen Punkten klar und prägnant. Unterstützt wurde er dabei von der Effizienz seines äußerst freundlichen Teams. Wir würden die Kanzlei jederzeit weiterempfehlen und wieder beauftragen. Vielen Dank noch einmal.
H.D.
Internationale Rechtsstreitigkeiten
Ich hatte in meinem Leben nur wenige Male mit Anwälten zu tun, aber Ihre Kanzlei scheint einen überdurchschnittlich hohen Standard zu haben, insbesondere dadurch, dass der gesamte, recht komplizierte Prozess in einfachen und verständlichen Worten erklärt wurde. Zu keinem Zeitpunkt waren mir meine Optionen oder das weitere Vorgehen unklar. Ich empfehle UTF uneingeschränkt.“
T.S.
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