Kanzlei
Ihre Rechtsanwälte

John
Urban
John Urban ist Gründungsmitglied von Urban Thier & Federer Rechtsanwälte und geschäftsführender Gesellschafter der rechtlich selbstständigen Kanzlei in Orlando, wo er auch seinen Sitz hat. Seine anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich auf Zivilprozesse, insbesondere in den Bereichen Geschäfts- und Vertragsstreitigkeiten, Handelsrecht, Inkasso und Vollstreckung sowie Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Urteile. Darüber hinaus berät er im internationalen Recht u. a. im Immobilienrecht, bei Testamentseröffnungen sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden Geschäftstransaktionen.

Carl Christian
Thier
Carl Christian Thier pendelt regelmäßig zwischen den USA, Deutschland und Großbritannien und betreut internationale Firmenmandate vor Ort. Sein Schwerpunkt liegt im internationalen Gesellschafts-, Vertrags- und Steuerrecht einschließlich Steuerplanung sowie in allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf Investitionen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Herr Thier ist als Rechtsanwalt in Deutschland, den USA und Großbritannien zugelassen und hat seinen Kanzleisitz in den Vereinigten Staaten.

Angelika
Laich
Rechtsanwältin Laich ist überwiegend im Gesellschaftsrecht, Erbrecht einschließlich Erbschaftsteuerrecht sowie im Immobilienrecht tätig. Darüber hinaus berät und vertritt sie Mandanten im Gewerbe- und Wohnraummietrecht. Sie begleitet sowohl private als auch unternehmerische Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen, Vertragsprüfungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ihre Tätigkeit umfasst die umfassende rechtliche Beratung ebenso wie die konsequente Vertretung vor Gericht in zivilrechtlichen Streitigkeiten.

Gaël A.
Beriro
Gaël Beriro ist Rechtsanwalt der US-Kanzlei und Of Counsel bei Urban Thier & Federer Rechtsanwälte. Er leitet das Büro in Palm Beach, Florida, wo er auch seinen Sitz hat. Herr Beriro betreut vorwiegend internationale Mandanten mit Schwerpunkt im Immobilienrecht, in der Nachlassplanung sowie bei Testamentseröffnungen. Er berät bei grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen und begleitet Mandanten umfassend bei immobilien- und erbrechtlichen Fragestellungen.

Ian
Bridge
Ian Bridge ist Of-Counsel-Anwalt und leitet das Londoner Büro der Kanzlei. Von seinem Sitz in London aus betreut er internationale Mandanten in grenzüberschreitenden wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die strategische Beratung bei internationalen Geschäftsbeziehungen sowie die Koordination komplexer Mandate zwischen verschiedenen Rechtsordnungen und Standorten der Kanzlei.

Dr. David A.
Columna
Dr. David A. Columna ist Senior Attorney und in der Dominikanischen Republik zugelassen. Sein Schwerpunkt liegt auf Prozessführung und Schiedsverfahren sowie auf Mandaten im Zivil-, Straf-, Gesellschafts- und Immobilienrecht. Er berät nationale und internationale Mandanten in streitigen und außergerichtlichen Verfahren und verfügt über umfassende Erfahrung in komplexen wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Tushaar
Desai
Tushaar Desai ist Of-Counsel-Anwalt in Orlando. Er ist Teil der US-Kanzlei Urban Thier & Federer Rechtsanwälte und betreut Mandanten insbesondere im Einwanderungs- und Familienrecht. Darüber hinaus vertritt er Mandanten in Zivilverfahren, bei Körperverletzungsfällen sowie im Mietrecht und bei Hypothekenzwangsvollstreckungen, insbesondere im Bereich wohnrechtlicher Angelegenheiten.

Barry
Fischer
Barry Fischer ist Of-Counsel-Anwalt mit Sitz im New Yorker Büro. Sein Tätigkeitsschwerpunkt auf Handelsprozessen mit besonderem Fokus auf Wirtschafts- und Finanzbetrug. Er vertritt Mandanten in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten und berät bei der strategischen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, bei Körperverletzungsfällen sowie im Mietrecht und bei Hypothekenzwangsvollstreckungen im Bereich wohnrechtlicher Angelegenheiten.

Alvaro Genaro
Gubert
Alvaro Genaro Gubert ist ausländischer Of Counsel bei Urban Thier & Federer Rechtsanwälte und Rechtsberater für brasilianisches Recht mit Sitz in Orlando. Er ist in Brasilien als Rechtsanwalt zugelassen und bei der Anwaltskammer von Florida als Foreign Legal Consultant registriert. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung zu brasilianischem Recht im internationalen Kontext.

Baylor
Johnson
Baylor Johnson ist angestellter Anwalt bei Urban Thier & Federer Rechtsanwälte in Orlando. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf zivilrechtliche Streitigkeiten, insbesondere im Bereich Körperverletzung und Vertragsstreitigkeiten. Darüber hinaus ist er in der Strafverteidigung sowie im Erb- und Nachlassrecht tätig, einschließlich Testamente, Trusts und vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen.

Mark J.
Kovack
Herr Kovack ist Senioranwalt in Connecticut für zivilrechtliche Streitigkeiten mit Schwerpunkt auf Handels- und Baurecht, Personenschäden, Produkthaftung, Immobilienprozessen sowie Arbeitsrecht. Außerdem ist er in Schlichtungs- und Schiedsverfahren tätig, führt Mietrechtsstreitigkeiten im privaten und gewerblichen Bereich, übernimmt Testaments- und Nachlassstreitigkeiten und begleitet Berufungsverfahren.

Matthew A.
Leibert
Herr Leibert ist Of-Counsel-Anwalt bei Urban Thier & Federer Rechtsanwälte am Standort Orlando. Als Mitglied der US-Kanzlei liegt sein Schwerpunkt auf nationalen und internationalen Körperverletzungsfällen sowie auf Strafverteidigung. Darüber hinaus vertritt er Mandanten in Verfahren wegen Trunkenheit oder Drogenkonsums am Steuer.

Dr. Jürgen
Linden
Dr. Linden ist deutscher Rechtsanwalt und leitet die UTF-Niederlassung in Aachen. Er ist insbesondere im Wirtschafts-, Vertrags- und Vergaberecht tätig. Zuvor war er viele Jahre Oberbürgermeister der Stadt Aachen und ist Ehrenbürger der Euregio-Städte Aachen, Lüttich, Hasselt und Heerlen. Seit 2009 ist er Vorsitzender des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen.

Patricia M.
Lee
Patricia M. Lee ist Senioranwältin im Orlando-Büro von UTF Urban Thier & Federer und Mitglied der US-Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. Ihr Schwerpunkt liegt im Familien- und Nachlassrecht. Sie vertritt Mandanten insbesondere bei Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten, Unterhaltsfestsetzungen, Durchsetzungsverfahren, Vermögensverteilungen sowie bei nachträglichen Modifikationen gerichtlicher Entscheidungen.

Sandra
Navidi
Sandra Navidi ist sowohl in Deutschland als auch im Staat New York als Rechtsanwältin zugelassen. Nach ihrem Studium an der Universität zu Köln erwarb sie an der Fordham University School of Law in New York einen Master of Laws im Bereich Banking, Corporate and Finance Law. Sie berät international tätige Mandanten in wirtschaftsrechtlichen und finanzrechtlichen Fragestellungen.

Pascale
Norris
Pascale Norris ist Senioranwältin bei Urban Their & Federer PA und leitet das Pariser Büro der Kanzlei. Sie ist Mitglied der Anwaltskammern von New York und Paris und arbeitet hauptsächlich in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Streitbeilegung und Vertragsrecht in Frankreich.

Isabel
Saulnier
Dr. Isabel Saulnier ist Of Counsel und im Büro in Houston, Texas, tätig. Sie ist sowohl in Deutschland als auch im Staat Texas als Rechtsanwältin zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer von Texas. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im internationalen Wirtschaftsrecht sowie im Familien- und Erbrecht.

Ahslee
Schaller
Ashlee Schaller ist Anwältin und seit 2014 für die Kanzlei tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf Unternehmenstransaktionen sowie im Einwanderungsrecht. Sie berät Mandanten bei unternehmerischen Strukturierungen und begleitet internationale Mandate. Frau Schaller ist Mitglied der Anwaltskammer von North Carolina.

H. Michael
Soroy
Michael Soroy ist als Rechtsanwalt an amerikanischen Bundes- und Staatsgerichten zugelassen. Er studierte an europäischen und amerikanischen Universitäten und spricht mehrere europäische Sprachen fließend; Norwegisch ist seine Muttersprache. Neben seinem Doktortitel in Rechtswissenschaften verfügt er über einen MBA-Abschluss und berät Mandanten in internationalen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

John J.
Sweeney
Herr Sweeney ist schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig, insbesondere im Bereich Testamente, Treuhandverhältnisse und Nachlassplanung. Darüber hinaus berät er im Senioren-, Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie im Fusions- und Übernahmerecht und im internationalen Recht. Er begleitet Mandanten umfassend bei der strategischen Vermögensplanung und bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Deborah J.
Townsend
Frau Townsend bietet Leistungen im Einwanderungsrecht an, zu Nichteinwanderungsvisa sowie zu Arbeits-, Investitions- und Familienvisa im Zusammenhang mit dem Daueraufenthaltsstatus in den USA. Darüber hinaus berät sie zu Studentenvisa, Asyl, Einbürgerung und abgeleiteter Staatsbürgerschaft. Weitere Tätigkeitsfelder sind I-9-Compliance, Arbeitgeberverfahren und Sanktionen, die Vertretung vor US-Konsulaten im Ausland sowie die Vertretung vor dem Einwanderungsgericht.
Unsere Standorte
Als internationale Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf den USA und dem deutschsprachigen Raum finden Sie uns in unseren Büros in München (Bayern, Deutschland), Aachen (Nordrhein-Westfalen, Deutschland), New York (New York, USA), Los Angeles (Kalifornien, USA), Atlanta (Georgia, USA), Houston (Texas, USA), Orlando (Florida, USA), Palm Beach (Florida, USA), Westport (Connecticut, USA) sowie in London (England, Großbritannien).