Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit in den USA

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Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung und der intensiven wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Deutschland und den USA kommt es regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen deutschen und amerikanischen Unternehmen. Für deutsche Mandanten stellt ein Verfahren in den USA dabei oft eine besondere Herausforderung dar, nicht nur wegen der Entfernung, sondern vor allem aufgrund grundlegender Unterschiede im Rechtssystem.
Wir vertreten deutsche Kläger und Beklagte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Verfahren in den USA und arbeiten dabei entweder direkt mit lokal zugelassenen Kollegen oder mit langjährigen Partnern aus unserem US-Netzwerk zusammen. Entscheidend für den Prozesserfolg ist ein fundiertes Verständnis der Besonderheiten des amerikanischen Zivilprozesses.
1. Gerichtszuständigkeit und anwendbares Recht
Bereits zu Beginn eines Verfahrens stellt sich die zentrale Frage: Wo wird geklagt und welches Recht findet Anwendung?
Diese Fragen sind keineswegs trivial, da Verträge oft Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln enthalten, mehrere Gerichtsstände parallel in Betracht kommen können und strategische Überlegungen eine große Rolle spielen. Die Wahl des Gerichts kann erheblichen Einfluss auf Verfahrensdauer, Kosten und Erfolgsaussichten haben.
2. Alternative Streitbeilegung: Schiedsverfahren und Mediation
In den USA spielen außergerichtliche Konfliktlösungen eine deutlich größere Rolle als in Deutschland. Typische Instrumente sind Mediation (vermittelnde Konfliktlösung) und Arbitration (Schiedsverfahren mit verbindlicher Entscheidung)
Viele Verträge enthalten entsprechende Klauseln, die ein staatliches Gerichtsverfahren sogar ausschließen können.
3. Federal Court vs. State Court
Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen System ist die Zweiteilung der Gerichtsbarkeit in Federal Courts (Bundesgerichte) und State Courts (Gerichte der einzelnen Bundesstaaten). Aus praktischer Sicht sind Verfahren vor Federal Courts häufig strukturierter und ähneln eher deutschen Verfahren. State Courts können je nach Bundesstaat sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.
In beiden Systemen ist grundsätzlich auch ein Jury-Verfahren möglich.
4. Klageerhebung, oft ohne konkrete Schadenssumme
Ein für deutsche Mandanten überraschender Punkt: In den USA wird eine Klage häufig ohne genaue Bezifferung der Forderung eingereicht. Gerichts- und Anwaltskosten hängen in der Regel nicht vom Streitwert ab. Schadenersatz wird oft erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert.
5. Das Herzstück des US-Verfahrens: Die Discovery
Der wohl größte Unterschied zum deutschen Zivilprozess liegt im Beweisverfahren. In den USA findet ein erheblicher Teil der Beweisaufnahme außerhalb des Gerichtssaals statt. Zentrale Instrumente sind:
- Depositions: mündliche Befragungen von Parteien oder Zeugen unter Eid
- Interrogatories: schriftliche Fragen, die beantwortet werden müssen
- Requests for Production: Herausgabe von Dokumenten
- Subpoena: gerichtliche Anordnung zur Vorlage von Beweisen, auch gegenüber Dritten
Die Discovery kann sehr umfangreich, zeitaufwendig und kostspielig sein. Sie ist aber oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
6. Rolle von Jury und Richter
Ein weiterer fundamentaler Unterschied: Die Jury entscheidet über die Tatsachen (z. B. was tatsächlich geschehen ist). Der Richter überwacht das Verfahren und wendet das Recht an. Die Jury kann auch über die Höhe von Schadensersatz entscheiden, teilweise mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Ein Jury-Verfahren ist nicht zwingend, kann aber von den Parteien verlangt oder abbedungen werden.
7. Urteil und Rechtsmittel
Nach Abschluss des Verfahrens besteht die Möglichkeit zur Berufung (Appeal) und in bestimmten Fällen zur weiteren Überprüfung.
Allerdings sind die Anforderungen und Erfolgsaussichten oft anders als im deutschen System und sollten strategisch frühzeitig berücksichtigt werden.
8. Kostenstruktur und Erfolgshonorare
Ein besonders wichtiger Punkt für deutsche Mandanten: In den USA sind Erfolgshonorare (Contingency Fees) weit verbreitet. Jede Partei trägt grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten („American Rule“). Das bedeutet, auch im Erfolgsfall werden Anwaltskosten nicht automatisch von der Gegenseite erstattet. Gleichzeitig kann die Gegenseite mit erheblichen Ressourcen auftreten.
9. Häufig unterschätzte Risiken für deutsche Mandanten
Aus der Praxis zeigt sich, dass deutsche Unternehmen die Besonderheiten des US-Verfahrens oft unterschätzen. Kritisch sind insbesondere:
- Weitreichende Offenlegungspflichten: Es besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Herausgabe relevanter Unterlagen, auch bei interner oder vertraulicher Kommunikation
- Begrenzte Aussageverweigerungsrechte: Anders als in Deutschland gibt es nur wenige Möglichkeiten, Aussagen zu verweigern
- Hohe Kostenrisiken: Insbesondere durch umfangreiche Discovery-Verfahren
- Zeitlicher und organisatorischer Aufwand: Verfahren können sich über lange Zeiträume erstrecken und intensive Mitwirkung erfordern
Fazit
Ein US-Zivilprozess ist kein gewöhnliches Gerichtsverfahren aus deutscher Sicht, sondern ein eigenständiges System mit eigenen Spielregeln. Erfolgsentscheidend sind die frühzeitige strategische Planung, eine enge Abstimmung zwischen deutschen und US-Anwälten und nicht zuletzt eine realistische Einschätzung von Kosten, Risiken und Chancen.
Nur so lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und die eigenen Interessen effektiv durchsetzen.
Wir unterstützen deutsche Mandanten bei der strategischen Vorbereitung von US-Verfahren, der Koordination mit erfahrenen US-Prozessanwälten, der Vertretung vor amerikanischen Gerichten sowie der effizienten Steuerung komplexer internationaler Streitigkeiten.
Kontakt
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich
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