Eine smartere Lösung für Mandanten, die zwischen Ländern pendeln

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Mandanten mit Familie, Vermögen oder Business in mehreren Ländern jonglieren nicht nur Zeitzonen – sondern vor allem Steueransässigkeit. Das größte Dauerproblem dabei ist meist die 183-Tage-Regel: Je nach Staat reicht schon „zu viel“ Anwesenheit, ein Wohnsitz, wirtschaftliche Anknüpfungspunkte oder eine Kombination daraus, um plötzlich als steuerlich ansässig zu gelten.
Und es geht längst nicht nur um Aufenthaltsdauer. Es geht um Steuerexposure, automatischen Informationsaustausch (z. B. CRS und FATCA) und die wachsende Herausforderung, sauber zu dokumentieren, wo man steuerlich ansässig ist – und wo eben nicht. Da Behörden international enger kooperieren und Prüfungen zunehmen, funktionieren „Grauzonen-Lösungen“ immer seltener.
Was heute gebraucht wird, ist eine rechtssichere, pflegeleichte und international anerkannte Aufenthalts-/Residency-Option – ohne Umzugspflicht und ohne Investitionszwang.
Genau hier setzt die UAE Golden Visa per Nominierung an.
UAE Residency ohne Investitionsdruck – so funktioniert die Golden Visa per Nominierung
Viele Golden-Visa-Programme sind an Immobilienkäufe oder hohe Investments gekoppelt. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE/UAE) bieten daneben eine flexiblere Variante über Nominierung (je nach Profil z. B. über berufliche Qualifikation, strategische Relevanz oder Expertise).
Qualifizierte Personen können so eine 10-jährige, verlängerbare UAE-Aufenthaltserlaubnis erhalten – typischerweise mit:
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keiner Pflicht zu einer Immobilieninvestition
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keiner generellen Umzugspflicht
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einem international anerkannten Residency-Setup, das sich gut in Tax Residency Planning integrieren lässt
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der Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen UAE Tax Residency Certificates (TRC) zu beantragen
Wichtig: Anforderungen (z. B. administrative Schritte, Fristen, Einreise-/Aufenthaltslogik und TRC-Voraussetzungen) hängen vom konkreten Fall ab und sollten sauber strukturiert werden.
Urban Thier & Federer begleitet Mandanten durch den Nominierungs- und Visa-Prozess und bindet die UAE-Residency auf Wunsch in eine ganzheitliche internationale Steuer- und Compliance-Strategie ein.
„Paper Residency“ – kann das heute noch funktionieren?
Die Frage kommt oft: „Hilft eine Residency, wenn ich nicht permanent vor Ort lebe?“
Die ehrliche Antwort: Ja – wenn sie sauber aufgebaut und dokumentiert ist.
Die UAE ist im internationalen Compliance-Umfeld kein exotischer Sonderfall. Richtig aufgesetzt kann eine UAE-Residency helfen, Ansässigkeit nachvollziehbar zu belegen, statt in Erklärungslücken zu rutschen. Entscheidend sind dabei:
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klare Dokumentation (Residency-Status, Lebens-/Wirtschaftsbezüge, Banking/Business-Struktur)
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keine gleichzeitige ungewollte Ansässigkeit in anderen Ländern
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ein Plan, wie CRS/FATCA-Reporting konsistent und widerspruchsfrei bleibt
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Wichtiger Hinweis für US-Bürger und Green-Card-Holder
Für US-Bürger und Green-Card-Holder gilt: Die US-Steuer- und Meldepflicht knüpft grundsätzlich weltweit an – unabhängig davon, wo man wohnt. Die UAE-Residency kann dennoch Vorteile bringen (z. B. Strukturierung, Banking-Klarheit, weniger Konflikte bei Nachweisen), ersetzt aber keine US-Pflichten.
Tie-Breaker-Regeln: Ein sauberer Anker in einer komplizierten Steuerwelt
Wenn zwei Staaten gleichzeitig Steueransässigkeit beanspruchen, greifen in Doppelbesteuerungsabkommen häufig Tie-Breaker-Regeln – meist in dieser Logik:
- Wo ist die ständige Wohnstätte?
- Wo liegen die Mittelpunkt-der-Lebensinteressen (Familie, Arbeit, wirtschaftliche Bindungen)?
- Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt?
- Welche Staatsangehörigkeit besteht?
- Falls offen: Behördenverständigung
Eine UAE-Residency (ggf. inklusive TRC, je nach Voraussetzungen) plus klug gesetzte Anknüpfungspunkte (z. B. strukturierte Banking-/Business-Bezüge) kann dabei helfen, die Lage klarer zu machen – vor allem bei Mandanten mit Verbindungen zu Ländern, die „wirtschaftliche Ansässigkeit“ aggressiv prüfen (z. B. über Wohnsitz, Familie, Management-Sitz, Vermögensverwaltung etc.).
Vorteile für Mandanten und Berater auf einen Blick
Die UAE Golden Visa per Nominierung ist besonders interessant für international mobile Unternehmer, Führungskräfte, Investoren und Familien mit mehreren Lebensmittelpunkten:
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Rechtssichere Residency ohne Vollzeit-Umzug (je nach Setup)
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Bessere Compliance-Klarheit bei CRS, FATCA, Tax Residency Planning
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Attraktives Umfeld für Vermögens- und Nachlassstrukturierung (je nach individueller Situation)
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Effizienter als viele investitionsgebundene Programme
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Banking- und Account-Opening-Vorteile, weil „Residency-Tie“ sauber nachweisbar ist
Wer kommt für die Nominierung typischerweise in Frage?
Das Verfahren zielt häufig auf Personen ab, die beruflich/strategisch relevant sind, etwa:
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Unternehmer und Gesellschafter internationaler Firmen
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Senior Executives multinationaler Unternehmen
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lizenzierte Professionals (z. B. Ingenieure, Juristen, Ärzte)
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Tech-Founder, Investoren, Spezialisten
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etablierte Kreative / Persönlichkeiten mit nachweisbarer Laufbahn
Urban Thier & Federer prüft die Ausgangslage, bewertet Chancen und entwickelt eine Roadmap – inklusive Einbettung in die Gesamtstrategie (Steuer, Immigration, Struktur, Nachlass).
Fazit: Residency-Klarheit statt 183-Tage-Stress
Mobilität ist heute einfach. Compliance ist der harte Teil.
Die UAE Golden Visa per Nominierung kann ein sauberer, international nutzbarer Residency-Baustein sein – ohne unnötige Investments und ohne das Leben komplett auf den Kopf zu stellen.
Wenn Mandanten in mehreren Ländern „ansässigkeitsnah“ sind, kann diese Option dabei helfen, Struktur, Nachweisbarkeit und Planungssicherheit zurückzugewinnen.
Kontakt
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich
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