Erben von Immobilien in Deutschland als US-Bürger: Was Sie wissen müssen

Hände mit Ehering – Ehevertrag Deutschland/USA und internationales Familienrecht

Bildquelle: Serhii

Ein Ehevertrag ist ein vor der Eheschließung geschlossener Vertrag, der regelt, wie Finanzen, Vermögen und Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung oder des Todes geregelt werden. Obwohl Eheverträge oft mit vermögenden Privatpersonen in Verbindung gebracht werden, nutzen immer mehr Paare aus allen Gesellschaftsschichten sie, um Klarheit, Fairness und Kontrolle über ihre finanzielle Zukunft zu gewährleisten. Diese Verträge können ein breites Spektrum an Themen abdecken, vom Schutz von Familienunternehmen und Altersvorsorgekonten bis hin zur Aufteilung zukünftiger Einkünfte oder Schulden.

Unterschiedliche Länder, unterschiedliche Standards?

Doch was geschieht, wenn eine Ehe über Landesgrenzen hinweg geschlossen wird? Für im Ausland lebende Amerikaner – beispielsweise in Deutschland – stellt sich eine wichtige Frage: Ist ihr US-Ehevertrag auch im Ausland rechtskräftig? Die Antwort ist nicht immer einfach. Verschiedene Länder haben unterschiedliche Standards für die Rechtswirksamkeit von Eheverträgen, und Paare mit internationalen Verbindungen müssen bei Eheverträgen besonders vorsichtig sein. Ein in den USA unterzeichneter und für gültig erklärter Ehevertrag hat nicht automatisch die gleiche Rechtskraft im Ausland. Für Amerikaner, die deutsche Staatsbürger heiraten oder nach der Heirat nach Deutschland ziehen, ist es daher unerlässlich, zu wissen, wie deutsche Gerichte US-Eheverträge behandeln – und ob ihre finanziellen und rechtlichen Absichten im Ausland weiterhin respektiert werden.

Unterschiedliche Rechtstraditionen in Deutschland und den USA

Die erste große Hürde besteht darin, dass die USA und Deutschland sehr unterschiedliche Rechtstraditionen haben. US-amerikanische Eheverträge sind in der Regel rechtskräftig, sofern sie die jeweiligen Anforderungen der einzelnen Bundesstaaten erfüllen – wie etwa die vollständige Offenlegung der finanziellen Verhältnisse, das Fehlen von Zwang und die unabhängige Rechtsvertretung. Im Gegensatz dazu stellt Deutschland strengere formale und inhaltliche Anforderungen an Eheverträge. Das deutsche Familienrecht erlaubt es Paaren, von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft abzuweichen. Solche Vereinbarungen müssen jedoch in der Regel von einem deutschen Notar beglaubigt werden und dürfen nicht nur zum Zeitpunkt der Unterzeichnung, sondern auch zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit grob unbillig („sittenwidrig“) sein. Das bedeutet, dass ein US-amerikanischer Ehevertrag von einem deutschen Gericht für ungültig erklärt werden könnte, wenn er den deutschen Standards nicht genügt – selbst wenn er nach US-amerikanischem Recht vollkommen gültig wäre.

Finanzielle Folgen vermeiden durch Rechtsanpassung

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Rechtswahl. Einige US-amerikanische Eheverträge enthalten eine Klausel, die festlegt, welches Landes- oder Bundesstaatsrecht im Streitfall Anwendung finden soll. Zwar kann diese Klausel in Deutschland anerkannt werden, ihre Anerkennung ist jedoch nicht garantiert. Deutsche Gerichte prüfen stets, ob der Vertrag mit zwingenden deutschen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung vereinbar ist. Führt der Vertrag dazu, dass ein Ehepartner mittellos wird oder auf grundlegende Rechte – wie etwa Unterhalts- oder Rentenansprüche – verzichtet, kann er für ungültig erklärt werden? Gleiches gilt für alle Bestimmungen, die künftige Kinder betreffen; diese werden von deutschen Gerichten in Eheverträgen häufig als unverbindlich angesehen.

Diese Rechtsunsicherheit kann erhebliche finanzielle Folgen für binationale Paare haben. Heiraten beispielsweise amerikanische Unternehmer in Florida, schließen einen Ehevertrag ab, der den Ehepartner vom Betriebsvermögen ausschließt, und ziehen später nach Deutschland, könnte dieser Vertrag unwirksam sein, wenn er nicht an deutsches Recht angepasst wird. Ebenso kann ein Ehevertrag, der den Unterhalt begrenzt, in New York Bestand haben, in München jedoch ungültig sein. Daher müssen Paare mit Wohnsitz in Deutschland proaktiv handeln: Sie sollten Rechtsanwälte in beiden Ländern konsultieren, Verträge prüfen oder neu aufsetzen lassen und bei einem Umzug einen neuen, notariell beglaubigten Vertrag nach deutschem Recht abschließen.

Bei Urban Thier & Federer, PA beraten wir Mandanten regelmäßig in diesen komplexen internationalen Familienrechtsangelegenheiten. Mit Büros in den USA und Deutschland kennt unser Team die rechtlichen Besonderheiten beiderseits des Atlantiks. Ob Sie Teil eines binationalen Paares sind, bereits einen US-amerikanischen Ehevertrag haben oder planen, in Deutschland zu heiraten und zu leben – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Vereinbarungen so zu gestalten, dass sie auch langfristig und vor Gericht Bestand haben. Warten Sie nicht, bis eine Scheidung oder ein Streitfall Sie dazu zwingt. Grenzüberschreitende Rechtsplanung ist unerlässlich, insbesondere wenn es um die Absicherung Ihrer Zukunft geht.

Kontakt

Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich

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