US‑Immobilienverkauf für deutsche, österreichische und schweizerische Eigentümer

Bildquelle: Unwind
Der amerikanische Immobilienmarkt ist bundesstaatlich geregelt: Verträge, Steuern und Grundbuch‑eintrag (County Recorder) variieren von Florida bis Kalifornien. Ohne lokale Fachleute riskieren D‑A‑CH‑Verkäufer teure Verzögerungen, unklare Titelrechte oder überhöhte Steuerabzüge.
- Title Defects – Alte Pfandrechte oder fehlende Erbscheinnachweise blockieren die Eigentumsübertragung.
- Maklerexklusivität – Listing Agreements binden Sie oft 6–12 Monate; versteckte Gebühren kosten bis zu 3 % extra.
- FIRPTA‑Withholding – Ausländischen Verkäufern werden standardmäßig 15 % des Bruttokaufpreises einbehalten.
- Doppelbesteuerung – US Capital‑Gain‑Tax trifft auf deutsche/österreichische/schweizerische Einkommens‑ oder Grundstückgewinnsteuer.
1. Title‑Cleanup & Closing Coordination
- Titelprüfung beim County Recorder und US‑Title‑Company
- Räumung alter Hypotheken, HOA‑Liens, Erbschein‑Registrierung
- Erstellung des HUD‑1/Closing Statement und Remote‑Notarisation
2. Maklerauswahl & Vermarktung
- Netzwerk geprüfter Realtors in Florida, Texas, New York, Kalifornien
- Vergabe eines schlanken Listing Agreements mit Exit‑Klausel
- Multilinguale Exposé‑Erstellung (Deutsch/Englisch) für lokale & internationale Portale
3. Vertrags‑Review & Preisverhandlung
- Prüfung von Purchase Offers, Inspection Contingencies, Repair Credits
- Nachverhandlung von Closing Costs und Escrow‑Fristen
- Digitale Unterschriften nach e‑Notary‑Standards
4. Steuer & FIRPTA‑Rückerstattung
- Vorab‑Schätzung von Capital Gain inkl. kostendokumentierter Basis
- Beantragung der FIRPTA‑Freistellung (IRS Form 8288‑B) – reduziert 15 % Einbehalt oft auf 0–3 %
- Erstellung US‑Erklärung (Form 1040‑NR oder 1120‑F) und heimische Steuermeldungen (Anlage SO, österreichische E1, schweizerische ESTV)
5. Erlöstransfer & Währungsabsicherung
- Escrow‑Konto in USD, Umtausch via Multi‑Currency‑Broker
- Auszahlung in EUR oder CHF auf Ihr Heimatkonto
- Dokumentierte Quellennachweise für deutsche § 261 AO‑Bankenprüfung
Ihr Mehrwert mit einem bilingualen Kanzleiteam
- Eine Schnittstelle für Recht, Steuern und Brokerage – keine Koordinationslücken.
- Kommunikation auf Deutsch, Verträge in juristisch sauberem Englisch.
- US‑Attorney‑at‑Law + deutscher Rechtsanwalt – zulassungsübergreifende Haftung.
Brauche ich persönlich vor Ort zu sein?
Nein, Vollmacht + Remote‑Notary genügen.
Was kostet der Service?
Transparente Pauschale + Erfolgshonorar bei Preissteigerung.
Wie lange dauert der Verkauf?
Ø 60–90 Tage bis Closing, abhängig vom Bundesstaat.
Kontakt
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich
Beschreiben Sie uns Ihren Fall kurz und vertraulich. Wir melden uns zeitnah mit einem klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.
Hinweis: Dieser Blog/Artikel dient lediglich der Information der Öffentlichkeit; er stellt keinesfalls Rechtsrat dar. Die Informationen, die in dem Blog/Artikel dargestellt sind, ersetzen nicht die Notwendigkeit, anwaltlichen Rat von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin bezüglich Ihres konkreten Falls einzuholen, der/die in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassen ist. Sie sollten sich nicht auf Aussagen in diesem Artikel verlassen. Kein Bestandteil dieser Webseite stellt eine Anwalt-Mandant-Beziehung her. Wir können nicht garantieren, dass die veröffentlichten Informationen korrekt, vollständig oder auf dem neuesten Stand sind.