US‑Immobilienverkauf für deutsche, österreichische und schweizerische Eigentümer

Luftaufnahme einer Wohnsiedlung in den USA als Symbol für Immobilienverkauf und Investitionen für ausländische Eigentümer

Bildquelle: Unwind

Der amerikanische Immobilienmarkt ist bundes­staatlich geregelt: Verträge, Steuern und Grundbuch‑eintrag (County Recorder) variieren von Florida bis Kalifornien. Ohne lokale Fachleute riskieren D‑A‑CH‑Verkäufer teure Verzögerungen, unklare Titelrechte oder überhöhte Steuerabzüge.

  1. Title Defects – Alte Pfandrechte oder fehlende Erbschein­nachweise blockieren die Eigentums­übertragung.
  2. Makler­exklusivität – Listing Agreements binden Sie oft 6–12 Monate; versteckte Gebühren kosten bis zu 3 % extra.
  3. FIRPTA‑Withholding – Ausländischen Verkäufern werden standard­mäßig 15 % des Brutto­kaufpreises einbehalten.
  4. Doppelbesteuerung – US Capital‑Gain‑Tax trifft auf deutsche/österreichische/schweizerische Einkommens‑ oder Grundstück­gewinnsteuer.

1. Title‑Cleanup & Closing Coordination

  • Titel­prüfung beim County Recorder und US‑Title‑Company
  • Räumung alter Hypotheken, HOA‑Liens, Erbschein‑Registrierung
  • Erstellung des HUD‑1/Closing Statement und Remote‑Notarisation

2. Makler­auswahl & Vermarktung

  • Netzwerk geprüfter Realtors in Florida, Texas, New York, Kalifornien
  • Vergabe eines schlanken Listing Agreements mit Exit‑Klausel
  • Multilinguale Exposé‑Erstellung (Deutsch/Englisch) für lokale & internationale Portale

3. Vertrags‑Review & Preisverhandlung

  • Prüfung von Purchase Offers, Inspection Contingencies, Repair Credits
  • Nachverhandlung von Closing Costs und Escrow‑Fristen
  • Digitale Unterschriften nach e‑Notary‑Standards

4. Steuer & FIRPTA‑Rückerstattung

  • Vorab‑Schätzung von Capital Gain inkl. kostendokumentierter Basis
  • Beantragung der FIRPTA‑Freistellung (IRS Form 8288‑B) – reduziert 15 % Einbehalt oft auf 0–3 %
  • Erstellung US‑Erklärung (Form 1040‑NR oder 1120‑F) und heimische Steuer­meldungen (Anlage SO, österreichische E1, schweizerische ESTV)

5. Erlös­transfer & Währungs­absicherung

  • Escrow‑Konto in USD, Umtausch via Multi‑Currency‑Broker
  • Auszahlung in EUR oder CHF auf Ihr Heimat­konto
  • Dokumentierte Quellen­nachweise für deutsche § 261 AO‑Bankenprüfung

Ihr Mehrwert mit einem bilingualen Kanzleiteam

  • Eine Schnittstelle für Recht, Steuern und Brokerage – keine Koordinations­lücken.
  • Kommunikation auf Deutsch, Verträge in juristisch sauberem Englisch.
  • US‑Attorney‑at‑Law + deutscher Rechtsanwalt – zulassungs­übergreifende Haftung.
Brauche ich persönlich vor Ort zu sein?

Nein, Vollmacht + Remote‑Notary genügen.

Was kostet der Service?

Transparente Pauschale + Erfolgs­honorar bei Preis­steigerung.

Wie lange dauert der Verkauf?

Ø 60–90 Tage bis Closing, abhängig vom Bundesstaat.

Kontakt

Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich

Beschreiben Sie uns Ihren Fall kurz und vertraulich. Wir melden uns zeitnah mit einem klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.

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