Nachlassplanung bei Vermögen in den USA

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Viele unserer Mandanten, die wir beim Erwerb, Halten oder Verkauf von Immobilien und Beteiligungen in den USA begleiten, wenden sich früher oder später auch mit Fragen der internationalen Nachlassplanung an uns. Das überrascht nicht: Wer Vermögen in mehreren Staaten hält, steht früher oder später vor der Frage, wie dieses Vermögen im Erbfall rechtssicher, steuerlich sinnvoll und praktisch handhabbar auf die nächste Generation übertragen werden kann.
Das Thema Nachlassplanung wird dabei häufig lange hinausgeschoben. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit fällt verständlicherweise schwer. Gerade bei internationalem Vermögen ist jedoch frühzeitige Planung besonders wichtig. Ohne klare Struktur entstehen im Erbfall regelmäßig erhebliche rechtliche, steuerliche und praktische Probleme. Oft genau zu einem Zeitpunkt, der für Angehörige ohnehin sehr belastend ist.
US-Vermögen unterliegt nicht automatisch deutschem Erbrecht
Viele deutsche Eigentümer gehen zunächst davon aus, dass ein deutsches Testament automatisch auch ihren Nachlass in den USA vollständig regelt. Diese Annahme führt in der Praxis jedoch häufig zu Schwierigkeiten.
Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten unterliegen nicht ausschließlich deutschem Recht oder deutscher Verfahrenspraxis. Maßgeblich ist vielmehr ein komplexes Zusammenspiel zwischen deutschem Erbrecht, US-amerikanischem Nachlassrecht sowie internationalen kollisionsrechtlichen Vorschriften.
Handlungsbedarf besteht insbesondere dann, wenn nennenswertes Vermögen in den USA vorhanden ist, etwa:
- Immobilien oder Grundstücke
- Ferienhäuser oder Eigentumswohnungen
- Bankkonten oder Wertpapierdepots
- Beteiligungen an US-Gesellschaften
- Immobilienbeteiligungen über REITs, Fonds oder Private Placements
Ausgerechnet bei Immobilieninvestitionen in den USA erleben wir häufig, dass zwar der Erwerb professionell strukturiert wurde, die spätere Nachfolgeplanung jedoch vollständig offen geblieben ist.
Nachlassspaltung, zwei Verfahren in zwei Ländern
Ein zentrales Problem grenzüberschreitender Nachlässe ist die sogenannte Nachlassspaltung. In der Praxis bedeutet dies, dass der Nachlass nicht einheitlich abgewickelt wird, sondern unterschiedliche Vermögensgegenstände verschiedenen Rechtsordnungen unterfallen.
Das führt häufig dazu, dass ein Nachlassverfahren in Deutschland durchgeführt wird und parallel ein separates Verfahren in den USA erforderlich ist. Dabei können unterschiedliche Vorschriften gelten, sowohl hinsichtlich der Verfahrensabläufe als auch hinsichtlich der steuerlichen Behandlung.
Die steuerliche Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass sowohl Deutschland als auch die USA unter bestimmten Voraussetzungen Erbschaft- bzw. Nachlasssteuern erheben können. Konflikte zwischen beiden Systemen werden zwar grundsätzlich durch das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen entschärft, die praktische Anwendung ist jedoch komplex und erfordert sorgfältige Planung.
Durch eine frühzeitige Strukturierung lassen sich steuerliche Belastungen oftmals reduzieren oder zumindest besser steuern.
Das amerikanische Probate-Verfahren
Besonders relevant ist in der Praxis das sogenannte US-amerikanische „Probate“-Verfahren. Dabei handelt es sich um das gerichtliche Nachlassverfahren, das regelmäßig erforderlich wird, wenn sich Vermögenswerte in den USA befinden.
Viele deutsche Erben sind überrascht, wie aufwendig und zeitintensiv dieses Verfahren sein kann. Selbst bei einem klar formulierten und unstreitigen Testament dauert ein Probate-Verfahren in vielen Bundesstaaten typischerweise zwischen zwölf und achtzehn Monaten. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Erben oder bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Wirksamkeit eines Testaments, kann sich das Verfahren erheblich verlängern.
Hinzu kommen Kosten wie Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Vergütung des Nachlassverwalters und Ausgaben für Gutachter und Steuerberater. In komplexen Fällen kann die so entstehende wirtschaftliche Belastung beträchtlich sein.

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Deutsche Testamente werden in den USA nicht immer anerkannt
Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, dass ein deutsches Testament automatisch und ohne weiteres in den USA umgesetzt werden könne.
Tatsächlich hängt die Anerkennung vom jeweiligen Bundesstaat und von der konkreten Gestaltung des Testaments ab. Die Formvorschriften unterscheiden sich teilweise erheblich. Wird ein deutsches Testament in den USA nicht anerkannt oder bestehen Zweifel an seiner Wirksamkeit, kann dies dazu führen, dass der Nachlass ganz oder teilweise nach den gesetzlichen Erbfolgeregelungen des jeweiligen US-Bundesstaates abgewickelt wird.
Gerade dies führt regelmäßig zu Ergebnissen, die dem eigentlichen Willen des Erblassers widersprechen. Zusätzliche Komplexität entsteht dadurch, dass Pflichtteilsansprüche nach deutschem Recht geltend gemacht werden, während parallel ein US-Nachlassverfahren läuft.
Immobilien in den USA als Bestandteil des Nachlasses
Potentiell besonders problematisch sind Nachlassfälle mit US-Immobilien. Während des laufenden Probate-Verfahrens können Immobilien oft nicht ohne weiteres verkauft, belastet oder optimal verwaltet werden.
Den Erben fehlt oft zunächst die unmittelbare Verfügungsbefugnis. Dies kann dazu führen, dass Immobilien leer stehen, Mietverhältnisse nicht effizient verwaltet werden, notwendige Instandhaltungen verzögert werden oder auch Verkaufschancen nicht genutzt werden können.
Gerade bei wertvollen oder renditeorientierten Immobilienportfolios kann dies wirtschaftliche Nachteile verursachen.
US-Testament und Trust-Strukturen als Lösung
In vielen Fällen empfiehlt sich deshalb die Errichtung eines gesonderten US-Testaments, das ausschließlich das in den USA vorhandene Vermögen regelt. Ein solches Testament kann die Anerkennung in den USA erleichtern, Verfahrensabläufe beschleunigen und nicht zuletzt Konflikte zwischen den Rechtsordnungen vermeiden.
Wichtig ist eine sorgfältige Abstimmung mit einem bestehenden deutschen Testament, um Widersprüche oder unbeabsichtigte Aufhebungen zu vermeiden.
Darüber hinaus kann im Einzelfall die Nutzung eines sogenannten Trusts sinnvoll sein. Insbesondere ein Revocable Living Trust wird in den USA häufig eingesetzt, um das Probate-Verfahren weitgehend zu vermeiden. Der Vorteil besteht darin, dass der Erblasser zu Lebzeiten grundsätzlich die Kontrolle über sein Vermögen behält, während gleichzeitig eine strukturierte und schnellere Übertragung auf die Begünstigten ermöglicht wird.
Ob eine solche Struktur sinnvoll ist, hängt jedoch stets vom konkreten Vermögen, steuerlichen Aspekten und den beteiligten Rechtsordnungen ab.
Frühzeitige Planung vermeidet spätere Konflikte
Aus unserer Erfahrung zeigt sich: Fehler oder Versäumnisse in der internationalen Nachlassplanung bei Vermögenswerten in den USA lassen sich später oft nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand korrigieren. Teilweise auch nicht mehr vollständig.
Eine frühzeitige und professionelle Gestaltung ermöglicht dagegen klare Zuständigkeiten, steuerliche Optimierung, beschleunigte Verfahren, Schutz der Erben vor unnötigen Konflikten und, der vielleicht wichtigste Punkt, die tatsächliche Umsetzung des letzten Willens.
Internationale Nachlassplanung sollte deshalb nicht erst im hohen Alter beginnen, sondern bereits bei Erwerb oder Aufbau von Auslandsvermögen berücksichtigt werden.
Unsere Unterstützung
Wir beraten Mandanten umfassend bei der Strukturierung internationaler Nachlässe mit US-Bezug. Dazu gehören insbesondere:
- Abstimmung deutscher und US-amerikanischer Testamente
- Strukturierung von Immobilien- und Beteiligungsvermögen
- Planung zur Vermeidung unnötiger Probate-Verfahren
- Begleitung von Erben und Nachlassverwaltern im Erbfall.
In geeigneten Fällen übernehmen wir auch die Koordination oder Begleitung grenzüberschreitender Nachlassverfahren gemeinsam mit unseren US-Kollegen vor Ort.
Kontakt
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich
Beschreiben Sie uns Ihren Fall kurz und vertraulich. Wir melden uns zeitnah mit einem klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.
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