Die US-amerikanische LLC im deutsch-amerikanischen Rechts- und Steuerverkehr

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Die Limited Liability Company (LLC) gehört zu den beliebtesten Gesellschaftsformen in den Vereinigten Staaten. Sie verbindet eine weitgehende Haftungsbeschränkung mit großer Flexibilität bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung und der steuerlichen Behandlung. Gerade deshalb entscheiden sich viele deutsche Unternehmer, Investoren und Privatpersonen für die Gründung einer LLC oder erwerben Beteiligungen an bereits bestehenden Gesellschaften.
Warum ist die richtige Einordnung einer LLC so wichtig?
Im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr führt die LLC regelmäßig zu erheblichen Fragestellungen, gerade was die steuerrechtliche Einordnung angeht. Während ihre gesellschaftsrechtliche Einordnung nach US-amerikanischem Recht meist eindeutig ist, kann ihre steuerliche Qualifikation nach deutschem Recht hiervon erheblich abweichen. Die Folge können unerwartete steuerliche Belastungen oder sogar Doppelbesteuerungen sein.
Eine sorgfältige Planung bereits vor Gründung oder Erwerb einer LLC ist daher unerlässlich. Nur wenn gesellschaftsrechtliche und steuerliche Aspekte von Anfang an aufeinander abgestimmt werden, lassen sich spätere Nachteile vermeiden.
Die LLC als flexible Gesellschaftsform des US-Rechts
Die LLC ist eine eigenständige juristische Organisationsform des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und schützt ihre Gesellschafter grundsätzlich vor einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsschulden.
Anders als viele deutsche Gesellschaftsformen, wie etwa die GmbH, ist die LLC jedoch gesetzlich äußerst flexibel ausgestaltet. Die meisten wesentlichen Regelungen können im Operating Agreement frei vereinbart werden. Dadurch lässt sich die Gesellschaft sowohl an kleinere Familienunternehmen als auch an internationale Unternehmensgruppen oder Joint Ventures anpassen.
Zu den typischen Merkmalen einer amerikanischen LLC gehören insbesondere:
- grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalausstattung
- weitgehende Vertragsfreiheit bei der Ausgestaltung der Gesellschaft
- flexible Gewinn- und Verlustverteilung
- beschränkte Haftung der Gesellschafter
- unterschiedliche Möglichkeiten der Geschäftsführung (durch Mitglieder oder externe Manager)
- freie Gestaltung der Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen
Gerade diese Flexibilität macht die LLC wirtschaftlich attraktiv. Sie erschwert allerdings zugleich ihre steuerliche Einordnung nach deutschem Recht.
Unterschiedliche Behandlung in den USA und Deutschland
Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass eine Gesellschaft, die in den USA steuerlich als Personengesellschaft behandelt wird, automatisch auch in Deutschland entsprechend eingeordnet wird. Dies ist nicht der Fall.
Die steuerliche Behandlung einer LLC richtet sich in Deutschland ausschließlich nach deutschem Steuerrecht. Die Entscheidung der US-Steuerbehörden oder die gesellschaftsrechtliche Qualifikation nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates sind hierfür nicht maßgeblich.
Dadurch kann dieselbe Gesellschaft in den USA als transparente Personengesellschaft gelten, während sie nach deutschem Steuerrecht als Kapitalgesellschaft behandelt wird. Umgekehrt sind ebenfalls abweichende Qualifikationen denkbar.
Gerade diese unterschiedlichen Bewertungen gehören zu den häufigsten Ursachen grenzüberschreitender Steuerprobleme.
Das Check-the-Box-Verfahren im US-Steuerrecht
Ein besonderer Vorteil der LLC besteht im US-Steuerrecht in ihrer steuerlichen Flexibilität.
Nach den sogenannten Check-the-Box-Regelungen kann eine LLC, abhängig von ihrer Struktur und den getroffenen Wahlen, steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Mehrgliedrige LLCs werden grundsätzlich transparent als Personengesellschaft behandelt, sofern keine abweichende Wahl getroffen wird. Einpersonen-LLCs werden regelmäßig als sogenannte disregarded entities behandelt, sofern ebenfalls keine andere steuerliche Option gewählt wird. Alternativ kann die Besteuerung als Corporation beantragt werden.
Welche steuerliche Behandlung in den USA gewählt wird, hat allerdings keinen automatischen Einfluss auf die steuerliche Qualifikation in Deutschland.
Der Rechtstypenvergleich nach deutschem Steuerrecht
Für deutsche Steuerzwecke erfolgt die Einordnung einer LLC anhand des sogenannten Rechtstypenvergleichs.
Dieser wurde durch die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und später des Bundesfinanzhofs entwickelt und ist heute durch die Verwaltungspraxis, insbesondere das BMF-Schreiben vom 19. März 2004, konkretisiert worden.
Dabei wird geprüft, ob die konkrete LLC nach ihrer tatsächlichen Ausgestaltung eher den Merkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft entspricht.
Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung der Gesellschaft, sondern ihre tatsächliche Organisation.
Zu den wichtigsten Kriterien gehören insbesondere:
- die Organisation der Geschäftsführung
- die Vertretungsregelungen
- die Haftung der Gesellschafter
- die Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile
- die Gewinnverteilung
- die Kapitalaufbringung
- die Fortführung der Gesellschaft beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter
- die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander
Keines dieser Kriterien ist allein ausschlaggebend. Vielmehr erfolgt stets eine Gesamtwürdigung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Merkmale.
Welche Bedeutung hat das Operating Agreement einer LLC?
Besondere Bedeutung kommt dem Operating Agreement zu. Da das US-amerikanische Gesellschaftsrecht den Gesellschaftern weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, entscheidet häufig gerade die konkrete Vertragsgestaltung darüber, wie eine LLC in Deutschland steuerlich eingeordnet wird.
Bereits bei der Gründung sollten deshalb zahlreiche Fragen berücksichtigt werden:
- Wer führt die Geschäfte der Gesellschaft?
- Besteht eine Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung?
- Wie werden Gewinne verteilt?
- Können Gesellschaftsanteile frei übertragen werden?
- Welche Rechte besitzen die einzelnen Mitglieder?
- Was geschieht beim Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters?
Diese Regelungen beeinflussen unmittelbar den späteren Rechtstypenvergleich.
Steuerliche Folgen einer Qualifikation der LLC als Kapitalgesellschaft
Wird die LLC nach deutschem Steuerrecht als Kapitalgesellschaft eingeordnet, gilt sie grundsätzlich als eigenständiges Steuersubjekt.
Gewinnausschüttungen an deutsche Gesellschafter werden dann nach den jeweils einschlägigen Vorschriften des deutschen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrechts behandelt. Gleichzeitig sind die Regelungen des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Anrechnung oder Freistellung von in den USA erhobenen Steuern.
Je nach Beteiligungsstruktur können außerdem Quellensteuerfragen sowie die Vorschriften des Teileinkünfteverfahrens oder des § 8b KStG von Bedeutung sein.
Die steuerliche Gesamtbelastung sollte deshalb stets sowohl nach deutschem als auch nach US-amerikanischem Recht geprüft werden.
Steuerliche Folgen einer Qualifikation der LLC als Personengesellschaft
Gelangt der Rechtstypenvergleich dagegen zu dem Ergebnis, dass die LLC einer deutschen Personengesellschaft entspricht, erfolgt die Besteuerung grundsätzlich auf Ebene der Gesellschafter.
Die Einkünfte werden diesen unmittelbar zugerechnet und nach den allgemeinen Vorschriften des deutschen Einkommensteuerrechts besteuert. Gleichzeitig greifen wiederum die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens, die eine doppelte steuerliche Belastung vermeiden sollen.
Gerade bei unternehmerischen Tätigkeiten in den USA kann diese transparente Besteuerung erhebliche praktische Vorteile bieten. Ob dies im Einzelfall tatsächlich günstiger ist, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab und lässt sich nur anhand der konkreten Struktur beurteilen.
Praktische Hinweise für deutsche Unternehmer und Investoren
Aus unserer Beratungspraxis zeigt sich immer wieder, dass steuerliche Schwierigkeiten häufig nicht durch die LLC selbst entstehen, sondern durch eine unzureichende Abstimmung zwischen Gesellschaftsvertrag und steuerlicher Planung.
Wer eine LLC gründet oder sich an einer bestehenden Gesellschaft beteiligt, sollte deshalb bereits vor Abschluss des Operating Agreements folgende Punkte prüfen lassen:
- welche steuerliche Einordnung in Deutschland voraussichtlich erfolgen wird
- welche Folgen sich nach deutschem und US-amerikanischem Steuerrecht ergeben
- ob die gewünschte steuerliche Behandlung tatsächlich erreicht werden kann
- welche Anpassungen im Gesellschaftsvertrag sinnvoll sind
Nachträgliche Änderungen sind häufig nur eingeschränkt möglich und können selbst wiederum steuerliche Konsequenzen auslösen.
Die LLC ist eine außerordentlich flexible und wirtschaftlich attraktive Gesellschaftsform. Gerade diese Flexibilität führt jedoch dazu, dass ihre steuerliche Behandlung im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr besondere Aufmerksamkeit erfordert.
Entscheidend ist nicht allein die Einordnung nach US-amerikanischem Recht, sondern vor allem die Qualifikation nach deutschem Steuerrecht im Wege des Rechtstypenvergleichs. Bereits kleine Unterschiede in der gesellschaftsvertraglichen Ausgestaltung können erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben.
Urban Thier & Federer berät seit vielen Jahren Unternehmer, Investoren und Privatpersonen bei der Strukturierung grenzüberschreitender Unternehmensbeteiligungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern entwickeln wir rechtlich und steuerlich abgestimmte Lösungen, die sowohl den deutschen als auch den US-amerikanischen Anforderungen gerecht werden.
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Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
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