Einbürgerung und Staats­bürger­schaft in den USA

Unterlagen zur US-Einbürgerung in der Hand – Verfahren zur Erlangung der amerikanischen Staatsbürgerschaft

Bildquelle: Jana Shea

Was ist Einbürgerung?

Einbürgerung (naturalization) ist das rechtliche Verfahren, durch das ein ausländischer Staatsbürger die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben kann. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Immigration and Nationality Act (INA), das zentrale US-Staatsangehörigkeitsgesetz, das vom US-Kongress verabschiedet wurde und alle wesentlichen Einwanderungs- und Einbürgerungsregeln festlegt. Zuständig für die Durchführung des Einbürgerungsverfahrens ist der United States Citizenship and Immigration Services (USCIS), eine Bundesbehörde des Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security).

1. Voraussetzungen für die Einbürgerung in den USA

Um die US-Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu erhalten, müssen Antragsteller in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

Daueraufenthalt in den USA (Continuous Residence)

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er oder sie sich über einen bestimmten Zeitraum durchgängig rechtmäßig in den USA aufgehalten hat. In der Regel sind dies fünf Jahre als Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung (Greencard). Längere Auslandsaufenthalte, in der Regel mehr als sechs Monate am Stück, können diesen ununterbrochenen Aufenthalt unterbrechen und den Antrag gefährden.

Wohnsitz im zuständigen USCIS-Bezirk

Der Antragsteller muss vor Einreichung des Antrags mindestens drei Monate in dem Bundesstaat oder USCIS-Bezirk gewohnt haben, in dem der Antrag gestellt wird. Dies dient der ordnungsgemäßen Zuständigkeitszuweisung innerhalb der Bundesbehörde.

Englischkenntnisse

Antragsteller müssen in der Lage sein, Englisch zu lesen, zu schreiben und zu sprechen. Diese Fähigkeit wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit einem USCIS-Beamten geprüft. Ausnahmen gelten für ältere Antragsteller oder Personen mit bestimmten körperlichen oder geistigen Behinderungen.

Kenntnisse der US-Geschichte und des Regierungssystems (Civics Test)

Im Einbürgerungsgespräch werden außerdem Kenntnisse der amerikanischen Geschichte und des politischen Systems geprüft. Der sogenannte Civics-Test umfasst 100 Fragen, von denen der Antragsteller mindestens 6 von 10 zufällig ausgewählten Fragen richtig beantworten muss. Themen sind unter anderem die US-Verfassung, die drei Staatsgewalten, die Geschichte der USA sowie grundlegende staatsbürgerliche Werte.

Guter moralischer Charakter (Good Moral Character)

Antragsteller müssen nachweisen, dass sie einen moralisch einwandfreien Charakter besitzen. Dies bedeutet in der Praxis, dass keine schwerwiegenden Vorstrafen vorliegen dürfen. Bestimmte Vergehen, wie Drogendelikte, Betrug oder Straftaten, die zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr geführt haben, können zu einer dauerhaften Ablehnung führen. In der Regel wird der Zeitraum der letzten fünf Jahre (und drei Jahre bei Ehepartnern von US-Staatsbürgern) geprüft.

Bekenntnis zur US-Verfassung

Der Antragsteller muss die Prinzipien und Ideale der US-amerikanischen Verfassung akzeptieren und bereit sein, diese zu unterstützen. Dies schließt die Bereitschaft ein, dem Staat gegenüber loyal zu sein und gegebenenfalls Militär- oder Zivildienst zu leisten. Dieses Bekenntnis wird durch den Eid der Treue (Oath of Allegiance) formell besiegelt, der am Ende des Einbürgerungsverfahrens abgelegt wird.

Positive Einstellung gegenüber den USA (Attachment to the Constitution)

Neben der formalen Akzeptanz der Verfassung wird auch eine generell positive Grundhaltung gegenüber den Vereinigten Staaten und ihren demokratischen Werten erwartet. Antragsteller, die extremistischen Organisationen angehören oder angehört haben, können von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

2. Besonderen Regelungen für bestimmte Personengruppen

Für bestimmte Personengruppen, etwa Verwandte und Militär, existieren eigens definierte Regeln.

Ehepartner von US-Staatsbürgern

Ehepartner amerikanischer Staatsbürger können unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden: Die erforderliche Aufenthaltsdauer verkürzt sich auf drei Jahre, sofern die Ehe während dieser Zeit fortbesteht und der Ehepartner weiterhin US-Staatsbürger ist.

US-Militärpersonal

Für die inhaltliche Bewertung, also wer was erbt, ist entscheidend, welches Erbrecht Anwendung findet. Maßgeblich ist das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Das bedeutet, bei einem US-Staatsbürger wird in der Regel US-Erbrecht angewendet.

Kinder von US-Staatsbürgern

Bestimmte Kinder erwerben die US-Staatsbürgerschaft automatisch, wenn ein Elternteil eingebürgert wird oder bereits US-Staatsbürger ist, abhängig davon, ob das Kind in den USA oder im Ausland geboren wurde und ob es einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus besitzt.

3. Der Ablauf des US Einbürgerungsverfahrens

Antragstellung

1. Antragstellung:
Einreichung des Formulars N-400 (Application for Naturalization) beim USCIS, einschließlich aller erforderlichen Dokumente und der Antragsgebühr.

Biometrische Erfassung

2. Biometrische Erfassung:
Fingerabdrücke und Lichtbild werden für die Sicherheitsüberprüfung aufgenommen.

Hintergrundüberprüfung

3. Hintergrundüberprüfung:
FBI und andere Behörden prüfen den strafrechtlichen Hintergrund des Antragstellers.

Einbürgerungsgespräch

4. Einbürgerungsgespräch:
Persönliches Interview mit einem USCIS-Beamten, inklusive Englisch- und Civics-Test.

Entscheidung

5. Entscheidung:
USCIS teilt die Entscheidung (Genehmigung, Vertagung oder Ablehnung) mit.

Vereidigung

6. Vereidigung:
Bei Genehmigung legt der Antragsteller den Oath of Allegiance ab und erhält die Einbürgerungsurkunde (Certificate of Naturalization).

Fazit

Die US-Einwanderungsgesetze unterliegen regelmäßigen Änderungen durch den Kongress sowie durch politische Entscheidungen der jeweils amtierenden Regierung. Es empfiehlt sich daher, stets die aktuellen Informationen auf der offiziellen USCIS-Website zu prüfen sowie rechtlichen Beistand durch einen Anwalt (Immigration Attorney) in Anspruch zu nehmen, bevor ein Antrag gestellt wird.

Kontakt

Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich

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