Praxisgebiete
Internationales Familienrecht
Wir beraten und vertreten Mandanten im internationalen Familienrecht, mit Bezug zu Deutschland und den USA, insbesondere bei grenzüberschreitenden Scheidungen, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen sowie der Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche über Ländergrenzen hinweg.
Praxisgebiete
Internationales Familienrecht
Wir beraten und vertreten Mandanten im internationalen Familienrecht, mit Bezug zu Deutschland und den USA, insbesondere bei grenzüberschreitenden Scheidungen, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen sowie der Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche über Ländergrenzen hinweg.
Familienrecht im weltweiten Kontext
Im internationalen Familienrecht bestehen Herausforderungen durch unterschiedliche nationale Rechtsordnungen, etwa bei Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht, sowie durch kollidierende Zuständigkeiten. Hinzu kommen Fragen der internationalen Zuständigkeit, Rechtswahl sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, primär zwischen Deutschland und den USA. Besonders sensibel sind zudem emotionale Belastungen der Mandanten, die mit komplexen rechtlichen, kulturellen und sprachlichen Hürden zusammentreffen.
Übersicht unserer Leistungen
Sorgerecht und Unterhalt mit US-Bezug
Urban Thier & Federer vertreten Mandanten in Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten mit US-Zusammenhang, koordinieren Verfahren zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika und setzen familienrechtliche Ansprüche grenzüberschreitend durch.
- Prüfung der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts, insbesondere bei parallelen Verfahren in Deutschland und den USA.
- Beratung und Vertretung bei grenzüberschreitenden Sorgerechts- und Umgangsfragen, einschließlich Fragen des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes.
- Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Berechnungsmethoden und Vollstreckungsregeln.
- Koordination mit US-Anwälten und Gerichten, um eine konsistente und strategische Verfahrensführung sicherzustellen.
- Begleitung bei Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, etwa deutscher Titel in den USA oder umgekehrt.
- Unterstützung bei einvernehmlichen Lösungen, um langwierige und belastende internationale Streitigkeiten zu vermeiden.
Internationale Eheverträge
Wir gestalten und prüfen internationale Eheverträge mit Bezug zu Deutschland und den USA, stimmen Güterstand, Unterhalt und Vermögensfolgen grenzüberschreitend ab und sorgen für rechtliche Wirksamkeit in beiden Rechtsordnungen.
- Beratung zur rechtlichen Gestaltung und Planung, insbesondere zu Güterstand, Vermögensaufteilung, Unterhalt und Erbrecht in Deutschland und den USA.
- Analyse der steuerlichen und vermögensrechtlichen Auswirkungen grenzüberschreitender Eheverträge.
- Entwurf und Prüfung von Eheverträgen, die in beiden Jurisdiktionen rechtlich wirksam und durchsetzbar sind, um langfristige Rechtssicherheit für beide Parteien zu schaffen.
- Abstimmung mit US-amerikanischen und deutschen Anwälten, um konsistente Vertragsgestaltung sicherzustellen.
- Begleitung bei Verhandlungen zwischen den Ehepartnern, um faire und praktikable Vereinbarungen zu erreichen.
- Sicherstellung der Einhaltung formaler Anforderungen, z. B. notarielle Beurkundung in Deutschland oder notarielle/gerichtliche Anforderungen in den USA.
Scheidung mit Auslandsbezug
UTF begleiten Mandanten bei Scheidungen mit Auslandsbezug zwischen Deutschland und den USA, koordinieren grenzüberschreitende Verfahren und setzen Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsansprüche effizient durch.
- Prüfung der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts, insbesondere bei parallelen Verfahren in Deutschland und den USA.
- Beratung zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Güterständen, unter Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Regelungen.
- Vertretung bei Sorgerechts- und Umgangsfragen über Ländergrenzen hinweg, inklusive Kindeswohlprüfung und Aufenthaltsbestimmungen.
- Koordination mit US- und deutschen Anwälten, um konsistente Strategien und Verfahrensführung sicherzustellen.
- Durchsetzung und Anerkennung von Entscheidungen in der jeweils anderen Jurisdiktion, etwa Vollstreckung von Unterhalts- oder Vermögensurteilen.
- Unterstützung bei einvernehmlichen Lösungen, z. B. Mediationen oder Vergleichsvereinbarungen, um langwierige und belastende Streitigkeiten zu vermeiden.

Unterstützung anfragen
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder benötigen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Internationales Familienrecht
Beispielszenarien
Die dargestellten Fallbeispiele dienen ausschließlich der Illustration typischer familienrechtlicher Fragestellungen im internationalen Kontext. Es handelt sich um fiktive, abstrahierte Szenarien ohne Bezug zu konkreten Personen oder Mandaten.
Internationale Scheidung bei parallelen Zuständigkeiten
Ein binational verheiratetes Ehepaar lebt seit mehreren Jahren getrennt, wobei ein Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, der andere in den USA hat. Beide Rechtsordnungen kommen grundsätzlich als zuständig für das Scheidungsverfahren in Betracht. Die rechtliche Fragestellung besteht darin, die internationale Zuständigkeit zu klären, das anwendbare Recht zu bestimmen und eine strategisch sinnvolle Verfahrensführung festzulegen. Ziel ist es, Unterhalts- und Vermögensfolgen rechtssicher zu regeln und widersprüchliche Entscheidungen in unterschiedlichen Ländern zu vermeiden.
Sorgerechts- und Umgangsfragen nach Umzug in die USA
Nach der Trennung der Eltern lebt ein minderjähriges Kind zunächst in Deutschland. Ein Elternteil zieht später aus beruflichen Gründen in die USA und beantragt dort eine gerichtliche Regelung des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Die rechtliche Herausforderung liegt in der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, der internationalen Zuständigkeit sowie der Koordination paralleler familienrechtlicher Fragestellungen. Ziel ist eine Lösung, die das Kindeswohl wahrt und international rechtlich Bestand hat.
Gestaltung eines internationalen Ehevertrags vor Wohnsitzwechsel
Ein verlobtes Paar mit deutscher und US-amerikanischer Staatsangehörigkeit plant den gemeinsamen Wohnsitzwechsel in die Vereinigten Staaten. Beide verfügen über eigenes Vermögen und möchten die vermögensrechtlichen Folgen einer möglichen Trennung klar regeln. Die Aufgabe besteht darin, einen Ehevertrag zu gestalten, der Güterstand, Unterhalt und Vermögensfragen regelt und sowohl nach deutschem als auch nach US-amerikanischem Recht wirksam ist. Besonderes Augenmerk liegt auf formellen Anforderungen, Rechtswahl und langfristiger Durchsetzbarkeit.
Internationales Familienrecht
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt ein familienrechtlicher Fall mit US-Bezug vor?
Ein US-Bezug kann bereits bestehen, wenn ein Ehepartner oder ein Kind in den USA lebt, dort die Staatsangehörigkeit besitzt oder sich dort Vermögenswerte befinden. Auch frühere Aufenthalte, laufende Verfahren oder gerichtliche Entscheidungen in den USA können einen internationalen Bezug begründen und die rechtliche Bewertung maßgeblich beeinflussen.
Welches Gericht ist bei einer internationalen Scheidung zuständig?
Die Zuständigkeit hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom gewöhnlichen Aufenthalt der Ehepartner, der Staatsangehörigkeit und dem Zeitpunkt der Antragstellung. In internationalen Konstellationen kann es vorkommen, dass sowohl deutsche als auch US-amerikanische Gerichte zuständig sind. Die Wahl des richtigen Gerichts ist strategisch bedeutsam und kann erhebliche Auswirkungen auf Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht haben.
Gilt bei Scheidung automatisch deutsches oder US-amerikanisches Recht?
Nein. Das anwendbare Recht richtet sich nicht automatisch nach dem Wohnort oder der Staatsangehörigkeit. Maßgeblich sind internationale Zuständigkeits- und Kollisionsregeln sowie gegebenenfalls eine wirksame Rechtswahl. Ohne frühzeitige Prüfung besteht das Risiko, dass unerwartetes Recht angewendet wird.
Wie werden Sorgerechtsfragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten behandelt?
Bei internationalen Sorgerechtsfällen steht das Kindeswohl im Vordergrund. Gleichzeitig sind Fragen des gewöhnlichen Aufenthalts, internationaler Zuständigkeit und der Anerkennung ausländischer Entscheidungen zu klären. Gerade zwischen Deutschland und den USA ist eine enge Koordination erforderlich, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.
Können Unterhaltsansprüche international durchgesetzt werden?
Ja. Unterhaltsansprüche können auch grenzüberschreitend geltend gemacht und vollstreckt werden. Allerdings unterscheiden sich Berechnungsmethoden, Verfahrensabläufe und Vollstreckungsmechanismen erheblich zwischen den Rechtsordnungen. Eine sorgfältige rechtliche Einordnung ist entscheidend für eine realistische Durchsetzung.
Sind internationale familienrechtliche Verfahren immer streitig?
Nein. Viele Mandate zielen auf strukturierte Lösungen und einvernehmliche Regelungen ab. Gerade im internationalen Kontext ist eine konsensuale Lösung häufig schneller, kostenschonender und emotional weniger belastend als ein langwieriges Verfahren in mehreren Ländern. Streit entsteht oft dann, wenn rechtliche Fragen ungeklärt bleiben oder Verfahren unkoordiniert geführt werden.
Sind Eheverträge zwischen Deutschland und den USA überhaupt wirksam?
Ja, wenn sie sorgfältig gestaltet werden. Dabei müssen sowohl die materiellen Regelungen als auch die formellen Anforderungen beider Rechtsordnungen berücksichtigt werden. Eine fehlende Abstimmung kann dazu führen, dass der Vertrag in einem Land ganz oder teilweise unwirksam ist.
Unterstützen Sie auch bei Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen?
Ja. Wir begleiten Mandanten bei der Anerkennung und Durchsetzung ausländischer familienrechtlicher Entscheidungen, etwa deutscher Unterhaltstitel in den USA oder umgekehrt. Dabei prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen und koordinieren das Vorgehen mit lokalen Stellen und Kollegen.
Für wen eignet sich Ihre Beratung im internationalen Familienrecht?
Unsere Beratung richtet sich an Privatpersonen und Familien mit Bezug zu Deutschland und den USA, die rechtliche Klarheit und strukturierte Unterstützung suchen. Typische Mandanten sind binational verheiratete Paare, Eltern in grenzüberschreitenden Sorgerechtsfragen sowie Personen, die sich mit internationalen Unterhalts- oder Vermögensfragen konfrontiert sehen.
Testimonials
Internationales Erbrecht
Im Namen meiner Brüder, Marianne und mir möchte ich Ihnen, Carl und Ihrer Kanzlei nochmals herzlich für Ihre Unterstützung danken. Ich weiß, dass der Übergang für Sie und uns nicht einfach war. Sie haben unsere Erwartungen erfüllt und alles reibungslos abgewickelt. Es war zwar kostspielig, aber es wurde alles fachgerecht erledigt. Ich kann Ihre Kanzlei jedem wärmstens empfehlen, der professionelle Hilfe benötigt, so wie wir sie erhalten haben. Wir hoffen, dass wir uns ab jetzt mit unserem Anwalt und Steuerberater vor Ort um die restlichen US-Steuerangelegenheiten kümmern können. Ich hoffe, wir müssen Sie nicht mit weiteren Fragen belästigen, aber falls doch, hoffe ich, dass Sie uns weiterhin unterstützen. Wenn es Marianne noch gut ginge, hätte sie Ihre Kanzlei sicher zu sich in ihr Ferienhaus am See eingeladen, um Ihnen persönlich zu danken. So liebevoll war meine Mutter, als es ihr noch gut ging. Vielen Dank!
Hans-Peter P.
Weitere Kundenstimmen finden Sie auf Google.
Wir freuen uns sehr über Ihre Bewertung und bedanken uns herzlich für Ihr Feedback!
Internationales Familienrecht
Artikel & Aktuelles
Grenzüberschreitende Eheverträge: Sind US-amerikanische Verträge in Deutschland gültig?
Erben von Immobilien in Deutschland als US-Bürger: Was Sie wissen müssen Bildquelle: Ein Ehevertrag ist ein vor der Eheschließung geschlossener Vertrag, der regelt, wie Finanzen, Vermögen und Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung oder des Todes geregelt werden. Obwohl Eheverträge oft mit vermögenden Privatpersonen in Verbindung gebracht werden, nutzen immer mehr Paare aus allen Gesellschaftsschichten sie, […]
Mai 22, 2025
Mein Kind wurde ohne meine Erlaubnis aus meinem Heimatland entführt – was nun?
Februar 2, 2024
Haager Übereinkommen: Zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung und das Gesetz über Rechtsbehelfe bei internationaler Kindesentführung
Februar 2, 2024