Deborah J. Townsend ist Of Counsel Anwältin bei UTF Urban Thier & Federer in der Kanzlei in Orlando. Sie befasst sich vorrangig mit dem Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht.
Frau Townsend vertritt ein weites Spektrum von Mandanten in allen Angelegenheiten des Einwanderungsrechts, beispielsweise Investoren, Unternehmer, kleine und große Firmen, sowie ausländische Arbeitnehmer, Familien und Studenten.
Im Rahmen des Einwanderungsrechts bietet Frau Townsend eine breite Palette von Dienstleistungen an, unter anderem Nichteinwanderungsvisa – B/E/H/L/O/P/TN, sowie Arbeits–, Investitions– und Familienvisen für den rechtmäßigen Daueraufenthaltsstatus in den USA („Green Cards“). Ihr Fachgebiet umfasst weiterhin Studentenvisen, Asylrecht, Einbürgerung, abgeleitete Staatsbürgerschaft, I-9 Angelegenheiten, Arbeitgeberstrafen, Vertretung vor US-Konsulaten im Ausland und begrenzte Vertretung vor dem Einwanderungsgericht für nicht strafrechtliche Ausländer.
Frau Townsend ist Mitglied der Anwaltskammer von Florida und des U.S. Bezirksgerichts für den Mittleren Bezirk von Florida.