Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA

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Wer grenzüberschreitend tätig ist, Vermögen in mehreren Staaten hält oder Einkünfte sowohl in Deutschland als auch in den Vereinigten Staaten erzielt, kommt früher oder später mit dem Thema Doppelbesteuerung in Berührung. Ohne internationale Steuerabkommen könnten dieselben Einkünfte oder Vermögenswerte grundsätzlich in beiden Staaten besteuert werden. Um dies zu vermeiden und gleichzeitig eine gerechte Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten zu gewährleisten, schließen viele Länder sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Für Mandanten mit Bezug zu Deutschland und den USA spielen dabei insbesondere das Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Einkommensteuer sowie das deutsch-amerikanische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern eine zentrale Rolle.
Gerade bei internationalen Unternehmensstrukturen, grenzüberschreitenden Investitionen und internationalen Nachlassplanungen gehören diese Abkommen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Sein Zweck besteht darin, eine doppelte steuerliche Belastung derselben Einkünfte oder desselben Vermögens zu vermeiden und gleichzeitig festzulegen, welchem Staat das jeweilige Besteuerungsrecht zusteht.
Ein DBA bedeutet jedoch nicht automatisch, dass überhaupt keine Steuern gezahlt werden müssen. Vielmehr regelt das Abkommen, welcher Staat die Steuer erheben darf und wie der andere Staat eine Doppelbesteuerung verhindert. Dies geschieht regelmäßig entweder durch eine Steueranrechnung oder durch eine Steuerfreistellung nach den jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften.
Daneben enthalten moderne Doppelbesteuerungsabkommen umfangreiche Regelungen zur Vermeidung von Steuerumgehung, zur Amtshilfe zwischen den Finanzbehörden sowie zur Verhinderung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme.
Wann wird ein DBA relevant?
In der Praxis entstehen Doppelbesteuerungsfragen insbesondere dann, wenn Wohnsitz, Vermögen oder Einkünfte auf mehrere Staaten verteilt sind.
Typische Beispiele sind:
- eine in Deutschland ansässige Person erzielt Einkünfte aus den USA
- ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland unterhält Geschäftsaktivitäten in den Vereinigten Staaten
- ein US-Unternehmen erzielt Einkünfte in Deutschland
- Immobilien befinden sich in einem anderen Staat als dem Wohnsitz des Eigentümers
- Kapitalanlagen, Beteiligungen oder Gesellschaftsanteile werden grenzüberschreitend gehalten
- ein Nachlass umfasst Vermögen sowohl in Deutschland als auch in den USA
Gerade bei Unternehmern, Investoren und vermögenden Privatpersonen greifen häufig mehrere nationale Steuergesetze gleichzeitig. Erst durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird bestimmt, welcher Staat welches Besteuerungsrecht ausüben darf.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA
Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten bestehen mehrere eigenständige Abkommen.
Von besonderer Bedeutung sind:
- das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bestimmter anderer Steuern, das insbesondere Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Veräußerungsgewinne regelt,
- sowie das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern, welches insbesondere für internationale Nachlassplanungen und Vermögensübertragungen von erheblicher Bedeutung ist.
Welches Abkommen im Einzelfall Anwendung findet, hängt davon ab, welche Steuerart betroffen ist.
Einkommensteuer und Unternehmensbesteuerung
Das Einkommensteuerabkommen regelt insbesondere die Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Unternehmensgewinne
- Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
- Dividenden
- Zinsen
- Lizenzgebühren
- Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
- Veräußerungsgewinne
- Aufsichtsratsvergütungen
- Renten
Dabei weist das Abkommen das Besteuerungsrecht je nach Einkunftsart entweder ausschließlich einem Staat zu oder verteilt es zwischen beiden Staaten. In vielen Fällen erhebt der Quellenstaat zunächst eine Quellensteuer, während der Ansässigkeitsstaat diese Steuer nach Maßgabe seines nationalen Steuerrechts berücksichtigt.
Wie diese Entlastung im Einzelnen erfolgt, hängt sowohl vom jeweiligen Artikel des DBA als auch von den nationalen Steuergesetzen ab. Eine pauschale Aussage, ausländische Steuern würden stets vollständig angerechnet, lässt sich daher nicht treffen.

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Die 183-Tage-Regel wird häufig missverstanden
Kaum eine Regelung des internationalen Steuerrechts wird so häufig missverstanden wie die sogenannte 183-Tage-Regel.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme bedeutet ein Aufenthalt von weniger als 183 Tagen in den USA keineswegs automatisch, dass dort keine Einkommensteuer anfällt.
Die 183-Tage-Regel findet sich im Doppelbesteuerungsabkommen lediglich für bestimmte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und gilt nur dann, wenn gleichzeitig weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Unter anderem kommt es darauf an wer Arbeitgeber im steuerrechtlichen Sinne ist, wer die Vergütung wirtschaftlich trägt, ob im Tätigkeitsstaat eine Betriebsstätte besteht und welche konkrete Tätigkeit ausgeübt wird.
Hiervon zu unterscheiden ist der Substantial Presence Test des US-Steuerrechts. Dieser dient der Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit nach US-amerikanischem Recht und verwendet eine eigene Berechnungsformel, bei der Aufenthalte über einen Zeitraum von drei Jahren berücksichtigt werden.
Kommt es dadurch zu einer doppelten steuerlichen Ansässigkeit, greifen die sogenannten Tie-Breaker-Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens. Sie stellen unter anderem auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen, den gewöhnlichen Aufenthalt und gegebenenfalls die Staatsangehörigkeit ab.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Für vermögende Privatpersonen besitzt das deutsch-amerikanische Erbschaftsteuerabkommen häufig erhebliche praktische Bedeutung.
Es betrifft insbesondere Nachlässe von Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes ihren Wohnsitz in Deutschland, den USA oder in beiden Staaten hatten, sowie grenzüberschreitende Schenkungen.
Das Abkommen regelt insbesondere, welchem Staat das Besteuerungsrecht für einzelne Vermögensgegenstände zusteht, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, welche Anrechnungsmöglichkeiten bestehen sowie besondere Regelungen für Trusts und Nachlassvermögen.
Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationalem Familienvermögen ist eine frühzeitige Nachlassplanung regelmäßig sinnvoll. Ohne abgestimmte Gestaltung können erhebliche steuerliche Mehrbelastungen entstehen.
Internationale Unternehmensstrukturen
Neben der eigentlichen Besteuerung beeinflussen Doppelbesteuerungsabkommen auch die Strukturierung international tätiger Unternehmen.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei unter anderem Fragen der
- Besteuerung von Betriebsstätten
- konzerninternen Finanzierung
- Lizenzstrukturen
- Dividendenausschüttungen
- Verrechnungspreise
- Quellensteuerentlastung
- Holdingstrukturen
Die steuerliche Optimierung sollte jedoch niemals isoliert erfolgen. Jede internationale Struktur muss zugleich gesellschaftsrechtlich, steuerlich und wirtschaftlich tragfähig sein und sowohl den deutschen als auch den US-amerikanischen Compliance-Anforderungen entsprechen.

Doppelbesteuerungsabkommen bestehen nicht mit allen Staaten
Während die Vereinigten Staaten mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, existieren mit verschiedenen Ländern bis heute keine entsprechenden Verträge.
Gerade bei Investitionen in Südamerika oder bestimmten Offshore-Jurisdiktionen kann dies erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Fehlt ein DBA, können nationale Entlastungsregelungen zwar teilweise helfen, eine umfassende Vermeidung der Doppelbesteuerung ist jedoch häufig schwieriger.
Internationale Investitionen sollten daher bereits vor ihrer Umsetzung steuerlich geprüft werden.
Planung im Rahmen des DBA zwischen Deutschland und den USA
Doppelbesteuerungsabkommen gehören zu den wichtigsten Instrumenten des internationalen Steuerrechts. Gerade im Verhältnis zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten greifen die Regelungen häufig ineinander und setzen eine sorgfältige Analyse sowohl des deutschen als auch des US-amerikanischen Steuerrechts voraus. Dies gilt insbesondere für internationale Unternehmensstrukturen, grenzüberschreitende Investitionen, Immobilienvermögen sowie Nachlass- und Vermögensplanungen.
Urban Thier & Federer berät Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen seit vielen Jahren bei komplexen deutsch-amerikanischen Sachverhalten. Gemeinsam mit spezialisierten Steuerberatern entwickeln wir rechtlich und steuerlich abgestimmte Lösungen für internationale Vermögens- und Unternehmensstrukturen.
Kontakt
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Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
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