Worum es bei Hinweisgeber Fällen geht
Manchmal entdecken Mitarbeitende oder Dienstleister Unregelmäßigkeiten: falsche Abrechnungen gegenüber staatlichen Stellen in den USA oder Zahlungen, die im Ausland Entscheidungen beeinflussen sollen. Solche Hinweise auf Fehlverhalten, illegale oder unethische Praktiken, können in den USA verfolgt werden – auch wenn die Vorgänge in Europa passiert sind. Wir begleiten Sie in Deutschland, prüfen den US-Bezug und setzen den Fall gemeinsam mit erfahrenen US-Kollegen durch.
Betrug an US-Behörden – Klage „im Namen der USA“
Wenn die US-Staatskasse geschädigt wird, kann der Staat das Geld zurückholen. Das Besondere: Eine Privatperson kann den Anstoß geben und eine Zivilklage im Namen der USA einreichen. Bei Erfolg erhält der Hinweisgeber einen Anteil am zurückgeholten Betrag. Zusätzlich werden Anwaltskosten und Auslagen ersetzt. Der Schaden wird in den USA meist vervielfacht (typisch dreifach), was die Rückzahlung deutlich erhöht.
Typische Beispiele:
- Schein-Studien oder „Beraterverträge“, die in Wahrheit Verkaufsanreize sind
- Abrechnung nicht erbrachter Leistungen oder überhöhter Preise
- Absprachen in Lieferketten öffentlicher Einrichtungen
Korruption im Ausland bei börsennotierten Unternehmen
Unabhängig vom direkten Schaden für den Staat gibt es einen zweiten Hebel: In den USA sind Bestechungen im Ausland verboten, wenn das Unternehmen einen Börsenbezug in den USA hat (z. B. Notierung oder Handel mit Aktien/ADR). Hinweise können an die US-Börsenaufsicht gemeldet werden. Führt der Hinweis zu bedeutenden Sanktionen, kann der Hinweisgeber eine prozentuale Prämie erhalten. Nationalität und Wohnsitz spielen grundsätzlich keine Rolle.
Typische Beispiele:
- Einflussnahme auf Verordnungen im Gesundheitswesen über Kongressreisen, „Forschungsprojekte“ oder Sponsoring
- Zahlungen an Mitarbeitende staatlicher Kliniken über Dritte
- Verschleierung solcher Vorgänge in der Konzernbuchhaltung
Warum das auch Europa betrifft
Viele Fälle entstehen im europäischen Gesundheitssektor, in der öffentlichen Beschaffung oder bei Förderprojekten. Entscheidend ist, ob es einen nachvollziehbaren US-Bezug gibt: staatliche US-Zahlungen (z. B. Medicare/Medicaid, US-Verträge) oder ein Unternehmen mit Börsenanbindung in den USA.
Was Hinweisgeber erwarten können
- Finanzielle Anreize: Anteil am staatlichen Rückfluss bzw. an verhängten Sanktionen, wenn der Hinweis wesentlich dazu beigetragen hat
- Vertraulichkeit: Bei Meldungen an die Börsenaufsicht ist Anonymität über US-Anwälte bis zur Prämienentscheidung möglich
- Faire Vergütung: Wir arbeiten regelmäßig erfolgsbasiert. Details klären wir transparent im Erstgespräch
Unser Ablauf bei Whistleblower Fällen mit Bezug zu den USA – klar und diskret
Erstgespräch in Deutschland
Wir klären vertraulich, ob ein US-Bezug vorliegt und welcher Weg sinnvoll ist.
Beweissicherung
Wir helfen, Unterlagen rechtssicher zu sammeln (E-Mails, Verträge, Zahlungsbelege, Reise- und Kongressdaten, Studienunterlagen). Wichtig: sauber und ohne Verletzung interner Pflichten vorgehen.
Rechts- und Strategie-Memo
Wir ordnen den Fall ein (Betrug an US-Behörden oder Korruption bei Unternehmen mit US-Börsenbezug), bewerten Chancen und Risiken und planen die nächsten Schritte.
Einreichung in den USA
Gemeinsam mit unseren US-Kollegen reichen wir entweder eine vertrauliche Klage beim zuständigen Gericht ein oder eine Meldung an die Börsenaufsicht. Wir koordinieren die Behördenkommunikation bis zur Durchsetzung oder Einigung.
Häufige Fragen
Muss ich US-Staatsbürger sein?
Nein. Entscheidend ist der rechtliche Bezug zu den USA, nicht die Staatsangehörigkeit.
Wie hoch können Prämien ausfallen?
Das hängt vom Verfahren, dem Ergebnis und dem Beitrag des Hinweisgebers ab. Maßgeblich ist, ob der Hinweis die Aufklärung wesentlich vorangebracht hat und welche Beträge am Ende eingezogen werden.
Gibt es Beispiele aus Europa?
Ja. Gerade im Gesundheitsbereich kam es mehrfach zu Verfahren, bei denen Kongressreisen, Studien oder Beratungsverträge genutzt wurden, um Entscheidungen zu beeinflussen. In einigen Fällen führten diese Hinweise in den USA zu hohen Vergleichen und Sanktionen.
Kontakt
Urban Thier & Federer – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich
Beschreiben Sie uns Ihren Fall kurz und vertraulich. Wir melden uns zeitnah mit einem klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung (Stand: Oktober 2025
