*von Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law / Rechtsanwalt, zugelassen in New York und Deutschland, Honorarkonsul Österreich*

Warum der Verkauf in den USA anders läuft

Der amerikanische Immobilienmarkt ist bundes­staatlich geregelt: Verträge, Steuern und Grundbuch‑eintrag (County Recorder) variieren von Florida bis Kalifornien. Ohne lokale Fachleute riskieren D‑A‑CH‑Verkäufer teure Verzögerungen, unklare Titelrechte oder überhöhte Steuerabzüge.

Typische Stolpersteine

1. Title Defects – Alte Pfandrechte oder fehlende Erbschein­nachweise blockieren die Eigentums­übertragung.

2. Makler­exklusivität – Listing Agreements binden Sie oft 6–12 Monate; versteckte Gebühren kosten bis zu 3 % extra.

3. FIRPTA‑Withholding – Ausländischen Verkäufern werden standard­mäßig 15 % des Brutto­kaufpreises einbehalten.

4. Doppelbesteuerung – US Capital‑Gain‑Tax trifft auf deutsche/österreichische/schweizerische Einkommens‑ oder Grundstück­gewinnsteuer.

    Unser 360°‑Service – von Title Search bis Schlusszahlung

    Seit über 20 Jahren betreuen wir deutsch­sprachige Mandanten mit Büros in München, Aachen, New York, Orlando, Atlanta, Houston und Los Angeles.

    1 Title‑Cleanup & Closing Coordination

    • Titel­prüfung beim County Recorder und US‑Title‑Company
    • Räumung alter Hypotheken, HOA‑Liens, Erbschein‑Registrierung
    • Erstellung des HUD‑1/Closing Statement und Remote‑Notarisation

    2 Makler­auswahl & Vermarktung

    • Netzwerk geprüfter Realtors in Florida, Texas, New York, Kalifornien
    • Vergabe eines schlanken Listing Agreements mit Exit‑Klausel
    • Multilinguale Exposé‑Erstellung (Deutsch/Englisch) für lokale & internationale Portale

    3 Vertrags‑Review & Preisverhandlung

    • Prüfung von Purchase Offers, Inspection Contingencies, Repair Credits
    • Nachverhandlung von Closing Costs und Escrow‑Fristen
    • Digitale Unterschriften nach e‑Notary‑Standards

    4 Steuer & FIRPTA‑Rückerstattung

    • Vorab‑Schätzung von Capital Gain inkl. kostendokumentierter Basis
    • Beantragung der FIRPTA‑Freistellung (IRS Form 8288‑B) – reduziert 15 % Einbehalt oft auf 0–3 %
    • Erstellung US‑Erklärung (Form 1040‑NR oder 1120‑F) und heimische Steuer­meldungen (Anlage SO, österreichische E1, schweizerische ESTV)

    5 Erlös­transfer & Währungs­absicherung

    • Escrow‑Konto in USD, Umtausch via Multi‑Currency‑Broker
    • Auszahlung in EUR oder CHF auf Ihr Heimat­konto
    • Dokumentierte Quellen­nachweise für deutsche § 261 AO‑Bankenprüfung

    Häufige Fragen kurz beantwortet

    Ihr Mehrwert mit einem bilingualen Kanzleiteam

    • Eine Schnittstelle für Recht, Steuern und Brokerage – keine Koordinations­lücken.
    • Kommunikation auf Deutsch, Verträge in juristisch sauberem Englisch.
    • US‑Attorney‑at‑Law + deutscher Rechtsanwalt – zulassungs­übergreifende Haftung.

    Handeln Sie jetzt

    Planen Sie den Verkauf Ihrer US‑Immobilie? Fordern Sie noch heute eine kostenlose Ersteinschätzung an – wir maximieren Ihren Verkaufspreis und minimieren Ihre Steuerlast.

    FrageKurzantwort
    Brauche ich persönlich vor Ort zu sein?Nein, Vollmacht + Remote‑Notary genügen.
    Was kostet der Service?Transparente Pauschale + Erfolgs­honorar bei Preis­steigerung.
    Wie lange dauert der Verkauf?Ø 60–90 Tage bis Closing, abhängig vom Bundesstaat.


    Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich allgemeinen Informations­zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.