*von Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law / Rechtsanwalt, zugelassen in New York und Deutschland, Honorarkonsul Österreich*
Warum der Verkauf in den USA anders läuft
Der amerikanische Immobilienmarkt ist bundesstaatlich geregelt: Verträge, Steuern und Grundbuch‑eintrag (County Recorder) variieren von Florida bis Kalifornien. Ohne lokale Fachleute riskieren D‑A‑CH‑Verkäufer teure Verzögerungen, unklare Titelrechte oder überhöhte Steuerabzüge.
Typische Stolpersteine
1. Title Defects – Alte Pfandrechte oder fehlende Erbscheinnachweise blockieren die Eigentumsübertragung.
2. Maklerexklusivität – Listing Agreements binden Sie oft 6–12 Monate; versteckte Gebühren kosten bis zu 3 % extra.
3. FIRPTA‑Withholding – Ausländischen Verkäufern werden standardmäßig 15 % des Bruttokaufpreises einbehalten.
4. Doppelbesteuerung – US Capital‑Gain‑Tax trifft auf deutsche/österreichische/schweizerische Einkommens‑ oder Grundstückgewinnsteuer.
Unser 360°‑Service – von Title Search bis Schlusszahlung
Seit über 20 Jahren betreuen wir deutschsprachige Mandanten mit Büros in München, Aachen, New York, Orlando, Atlanta, Houston und Los Angeles.
1 Title‑Cleanup & Closing Coordination
- Titelprüfung beim County Recorder und US‑Title‑Company
- Räumung alter Hypotheken, HOA‑Liens, Erbschein‑Registrierung
- Erstellung des HUD‑1/Closing Statement und Remote‑Notarisation
2 Maklerauswahl & Vermarktung
- Netzwerk geprüfter Realtors in Florida, Texas, New York, Kalifornien
- Vergabe eines schlanken Listing Agreements mit Exit‑Klausel
- Multilinguale Exposé‑Erstellung (Deutsch/Englisch) für lokale & internationale Portale
3 Vertrags‑Review & Preisverhandlung
- Prüfung von Purchase Offers, Inspection Contingencies, Repair Credits
- Nachverhandlung von Closing Costs und Escrow‑Fristen
- Digitale Unterschriften nach e‑Notary‑Standards
4 Steuer & FIRPTA‑Rückerstattung
- Vorab‑Schätzung von Capital Gain inkl. kostendokumentierter Basis
- Beantragung der FIRPTA‑Freistellung (IRS Form 8288‑B) – reduziert 15 % Einbehalt oft auf 0–3 %
- Erstellung US‑Erklärung (Form 1040‑NR oder 1120‑F) und heimische Steuermeldungen (Anlage SO, österreichische E1, schweizerische ESTV)
5 Erlöstransfer & Währungsabsicherung
- Escrow‑Konto in USD, Umtausch via Multi‑Currency‑Broker
- Auszahlung in EUR oder CHF auf Ihr Heimatkonto
- Dokumentierte Quellennachweise für deutsche § 261 AO‑Bankenprüfung
Häufige Fragen kurz beantwortet
Ihr Mehrwert mit einem bilingualen Kanzleiteam
- Eine Schnittstelle für Recht, Steuern und Brokerage – keine Koordinationslücken.
- Kommunikation auf Deutsch, Verträge in juristisch sauberem Englisch.
- US‑Attorney‑at‑Law + deutscher Rechtsanwalt – zulassungsübergreifende Haftung.
Handeln Sie jetzt
Planen Sie den Verkauf Ihrer US‑Immobilie? Fordern Sie noch heute eine kostenlose Ersteinschätzung an – wir maximieren Ihren Verkaufspreis und minimieren Ihre Steuerlast.
Frage | Kurzantwort |
Brauche ich persönlich vor Ort zu sein? | Nein, Vollmacht + Remote‑Notary genügen. |
Was kostet der Service? | Transparente Pauschale + Erfolgshonorar bei Preissteigerung. |
Wie lange dauert der Verkauf? | Ø 60–90 Tage bis Closing, abhängig vom Bundesstaat. |
Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.