Die Mesotheliom Erkrankung und möglicher Schadenersatz in USA, mit UTF Rechtsanwälte

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Mesotheliom ist eine seltene, sehr aggressive Krebserkrankung des Brust- oder Bauchfells, seltener des Herzbeutels. Die Ursache ist fast immer Asbest. Dieses Material wurde jahrzehntelang in Bau, Schiffbau, Autoindustrie und Fertigung eingesetzt. Viele Betroffene atmeten die feinen Fasern ein; Symptome können erst Jahrzehnte später auftreten. Das macht es schwer, den genauen Ort und Zeitpunkt der Exposition nachzuvollziehen.

Die frühen Symptome einer längerfristigen Exposition mit Asbest Fasern sind oft Husten, Kurzatmigkeit oder eine Engegefühl im Brustkorb, ausgelöst durch Entzündungen, die von den Mineralfasern erzeugt werden.  Diese sog. Asbestose kann zu Lungenkrebs oder Mesotheliomen führen.

Weil die Risiken von Asbest als Werkstoff seit Langem bekannt waren und Schutzmaßnahmen möglich gewesen wären, wurden in den USA zahlreiche Unternehmen wegen Vernachlässigung von Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre Mitarbeiter haftbar gemacht. Für Erkrankte und Hinterbliebene kann das zu erheblichen Entschädigungen führen – teils auch aus speziellen Asbest-Treuhandfonds, die von früheren Herstellern finanziert werden.

Wer außerhalb der USA lebt, fragt sich oft, ob ein Anspruch in den Vereinigten Staaten überhaupt in Betracht kommt. Entscheidend ist, ob es einen belastbaren Bezug zu den USA gibt. Das kann eine Tätigkeit oder ein Aufenthalt in den USA sein, eine Beschäftigung bei einem US-Unternehmen (mitunter auch im Ausland) oder der Kontakt zu Produkten eines US-Herstellers bzw. -Distributors. Ohne solche Anknüpfungspunkte ist eine Klage in den USA in der Regel nicht möglich. Zusätzlich gelten in jedem Bundesstaat eigene Fristen; frühzeitige Prüfung ist daher wichtig.

Urban Thier & Federer begleitet internationale Mandantinnen und Mandanten seit über 25 Jahren in US-Verfahren. Wir arbeiten eng mit ausgewählten US-Prozesskanzleien zusammen, die sich auf Asbest- und Mesotheliomfälle spezialisiert haben. So lässt sich vieles digital und mehrsprachig koordinieren, ohne dass Betroffene ständig in die USA reisen müssen.

Wie läuft das konkret ab? Zunächst klären wir in einem kurzen Gespräch die Ausgangslage und mögliche US-Bezüge. Dann sichern wir Belege: medizinische Unterlagen, berufliche Stationen, Hinweise auf Baustellen, Werften oder Produkte, Namen von Kollegen oder Zeugen. Auf dieser Basis wählen wir gemeinsam mit Ihnen eine passende US-Partnerkanzlei aus und legen die Route fest: gerichtliches Vorgehen, Anträge bei Trusts – oft beides parallel. Währenddessen halten wir die Kommunikation schlank und verständlich, mit klaren Erwartungen zu Chancen, Risiken, Fristen und möglicher Dauer.