Mein Kind wurde ohne meine Erlaubnis aus meinem Heimatland entführt – was nun?

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Wurde Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung aus Ihrem Heimatland (gewöhnlichem Aufenthaltsort) verbracht oder in einem anderen Land festgehalten, müssen Sie umgehend handeln, um Ihre Rechte zu schützen. Ein häufiges Szenario ist, dass ein Elternteil das Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils aus dem Heimatland mitnimmt, um sich in einem anderen Land ein neues Leben aufzubauen. Ein weiteres häufiges Szenario ist, dass ein Elternteil mit Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind ins Ausland reist und sich dann weigert, wie geplant zurückzukehren. In beiden Fällen ist schnelles Handeln entscheidend.
Um Ihre Rechte durchzusetzen, müssen Sie ein Verfahren nach dem sogenannten Haager Übereinkommen einleiten , einem internationalen Vertrag zur Regelung von Kindesentführungen über Ländergrenzen hinweg. Das Haager Übereinkommen sieht ein beschleunigtes Gerichtsverfahren vor, in dem das Gericht lediglich entscheidet, ob das Kind in sein Herkunftsland (gewöhnlicher Aufenthaltsort) zurückgeführt werden soll oder in den USA bleiben darf.
Sobald diese Entscheidung getroffen ist, werden alle üblichen Sorgerechts-, Besuchs- und sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten vor den Gerichten des Heimatlandes des Kindes und nicht in den USA verhandelt. Das Haager Übereinkommen stellt sicher, dass nur ein zuständiges Gericht über Sorgerechtsfragen, die ein Kind betreffen, entscheiden darf und verhindert, dass ein Elternteil versucht, durch „Forum-Shopping“ ein für ihn günstigeres Gericht zu finden, um Sorgerechtsanordnungen zu erwirken, die im Widerspruch zu denen des Heimatlandes stehen.
Aufgrund des begrenzten Umfangs eines Verfahrens nach dem Haager Übereinkommen kann das zuständige Gericht es zügig bis zur Hauptverhandlung führen. Gemäß den Vorgaben des Haager Übereinkommens kann ein Verfahren von der Antragstellung bis zur Hauptverhandlung vor dem Gerichtshof in nur sechs Wochen abgeschlossen sein.
Schutz Ihrer Familie gemäß dem Haager Übereinkommen
Es gibt nur wenige Einwände gegen einen Antrag nach dem Haager Übereinkommen auf Rückführung eines Kindes. Diese Einwände sind:
- Der zurückgelassene Elternteil übte zum Zeitpunkt der Inobhutnahme seine elterlichen Rechte tatsächlich nicht aus.
- Der zurückgelassene Elternteil hat der Wegnahme oder dem Verbleib des Kindes zugestimmt bzw. diese gebilligt.
- Seit der Wegnahme oder dem Zurückhalten des Kindes ist mehr als ein Jahr vergangen, und das Kind hat sich in seiner Umgebung gut eingelebt.
- Das Kind ist reif genug, um der Rückkehr bewusst zu widersprechen.
- Sollte das Gericht die sofortige Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz anordnen, besteht eine erhebliche Gefahr für das Kind.
- Die Rückführung des Kindes würde das Kind der Verletzung grundlegender Menschenrechte und Freiheiten aussetzen.
Diese Verteidigungsstrategien betreffen ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet, das häufig Recherchen zu den Gesetzen ausländischer Gerichtsbarkeiten sowie zu US-Bundes- und Landesgesetzen erfordert.
Wenden Sie sich an eine Kanzlei mit Erfahrung im Umgang mit Angelegenheiten des Haager Übereinkommens.
Das auf das Haager Übereinkommen spezialisierte Team von Urban Thier & Federer, PA, ist nicht nur erfahren, sondern auch führend auf diesem Gebiet. Die Senioranwältin Patricia M. Lee verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in diesem Rechtsgebiet. Sie war federführende Anwältin in Fällen nach dem Haager Übereinkommen, in denen es um Kinder ging, die aus Deutschland, Belgien, Österreich, Italien, dem Vereinigten Königreich, der Tschechischen Republik, Spanien, Mexiko, Brasilien, Peru, Argentinien, den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern verbracht wurden bzw. dorthin verbracht wurden.
Ein Beispiel für diese Erfahrung und Führungsrolle ist der Fall RG gegen HG vor dem US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk von Florida. Die Anwälte Patricia M. Lee und John L. Urban vertraten darin die Mutter zweier Kinder, die von Deutschland nach Florida gezogen waren und dort dauerhaft bleiben wollten. Der Vater, der in Deutschland lebte, leitete ein Verfahren nach dem Haager Übereinkommen ein, um die Rückführung der Kinder nach Deutschland zu erwirken.
Der Richter des zuständigen Bundesbezirksgerichts führte ein umfangreiches Beweisaufnahmeverfahren durch und entschied, dass die USA nun der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder seien. Der Vater legte daraufhin Berufung ein. Die drei mit dem Fall betrauten Richter des Berufungsgerichts führten ein beschleunigtes Verfahren durch und erließen schließlich ein 17-seitiges Urteil, das die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigte und Aspekte der Anwendung des Haager Übereinkommens präzisierte.
Ein weiteres Beispiel für diese Erfahrung und Führungsstärke ist der Fall TS gegen YM vor dem Achten Bundesgerichtshof in Florida. Rechtsanwalt Lee vertrat den Vater zweier Kinder, die zeitweise bei ihrer Mutter in Mexiko und gelegentlich auch bei ihrem Vater in den USA gelebt hatten. Nach einem umfangreichen erstinstanzlichen Verfahren entschied das Gericht, dass die Kinder beim Vater bleiben sollten, da die USA derzeit ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort seien. Die Mutter legte daraufhin Berufung ein, woraufhin das Gericht ein beschleunigtes Berufungsverfahren durchführte. Das dreiköpfige Richtergremium des Berufungsgerichts bestätigte einstimmig die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts.
Es gibt keine Zeit zu verlieren – sprechen Sie noch heute mit einem erfahrenen Anwalt.
Ob Ihr Kind aus Ihrem Heimatland entfernt oder dort festgehalten wurde, ob Ihnen eine Petition nach dem Haager Übereinkommen zugestellt wurde oder ob Sie anderweitig in einen Fall im Zusammenhang mit dem Haager Übereinkommen verwickelt sind – die erfahrenen Anwälte von Urban Thier & Federer, PA, können Ihnen helfen. Um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren, ist es unerlässlich, dass Sie unverzüglich handeln.
Kontakt
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich
Beschreiben Sie uns Ihren Fall kurz und vertraulich. Wir melden uns zeitnah mit einem klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.
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