Erfolgreiche Geschäftskooperationen über Grenzen hinweg: Urban Thier & Federer unterstützt deutschsprachige Unternehmen bei Verträgen mit amerikanischen Geschäftspartnern

Deutsch-amerikanische Geschäftskooperation mit Handschlag vor Deutschland- und USA-Flaggen

Bildquelle: Studio Romantic

In einer zunehmend globalisierten Geschäftswelt spielen grenzüberschreitende Verträge eine entscheidende Rolle für deutsche, schweizerische und österreichische Unternehmen, die mit amerikanischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten wollen. Urban Thier & Federer (UTF), eine deutsch-amerikanische Anwaltskanzlei mit zwei Büros in Deutschland und sechs Büros in den USA, steht diesen Unternehmen mit umfassender Expertise zur Seite.

Betrug an US-Behörden – Klage „im Namen der USA“

Wenn die US-Staatskasse geschädigt wird, kann der Staat das Geld zurückholen. Das Besondere: Eine Privatperson kann den Anstoß geben und eine Zivilklage im Namen der USA einreichen. Bei Erfolg erhält der Hinweisgeber einen Anteil am zurückgeholten Betrag. Zusätzlich werden Anwaltskosten und Auslagen ersetzt. Der Schaden wird in den USA meist vervielfacht (typisch dreifach), was die Rückzahlung deutlich erhöht.

Typische Beispiele:

  • Schein-Studien oder „Beraterverträge“, die in Wahrheit Verkaufsanreize sind
  • Abrechnung nicht erbrachter Leistungen oder überhöhter Preise
  • Absprachen in Lieferketten öffentlicher Einrichtungen

Zwei Kontinente, Ein Team: Deutsch-Amerikanische Rechtsberatung für Geschäftsverträge

Mit Büros in New York, Connecticut, Georgia, Florida, Texas und Kalifornien in den USA sowie in Deutschland bietet UTF eine einzigartige Möglichkeit zur Unterstützung von Geschäftskunden. Unsere deutschen Anwälte und Mitarbeiter stehen für Beratungen und Kommunikation in unseren deutschen Büros zur Verfügung, während unsere erfahrenen US-Transaktionsanwälte die Verhandlungen führen und die Vertragssprache ausarbeiten.

Unterschiede im Rechtssystem: Verstehen und Überbrücken

Deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht unterscheiden sich erheblich von den Gesetzen in den USA. Ein zentrales Anliegen ist die Haftung, die in den USA im Vergleich zu Europa eine größere Rolle spielt. Ebenso unterscheiden sich die Steuergesetze erheblich. Unsere Anwälte in den USA sind sich dieser Unterschiede bewusst und spielen eine aktivere Rolle in den Verhandlungen als dies in Europa üblich ist. Es ist entscheidend, den Anwalt frühzeitig einzubinden, um Nachteile zu vermeiden.

Umfassende Unterstützung: Vertragsarten und Rechtsgebiete

Urban Thier & Federer unterstützt Unternehmen bei verschiedenen Arten von Verträgen, darunter Stock Sale oder Purchase Agreements/Kauf oder Verkauf von Geschäftsanteilen, Distribution Agreements/Vertriebsverträge, License Agreements/ Lizenzverträge, Joint Venture Agreements und andere Kooperationsvereinbarungen. Unsere Expertise erstreckt sich über verschiedene Rechtsgebiete wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Markenrecht und Steuerrecht, soeohl in den USA als auch in Deutschland und EU. Dies stellt sicher, dass die Interessen unserer Mandanten umfassend und aus einer Hand gewahrt werden.  

20 Jahre Erfahrung und Erfolg: Vertrauen in der Geschäftsberatung

Seit 20 Jahren berät UTF deutschsprachige Geschäftsmandanten in den USA und hat in dieser Zeit zahlreiche erfolgreiche Geschäftskooperationen begleitet. Unser Fokus liegt darauf, unseren Kunden eine fundierte und zuverlässige rechtliche Beratung zu bieten, um die Chancen auf Erfolg in ihren transatlantischen Geschäftsbeziehungen zu maximieren.

Vertrauen Sie Urban Thier & Federer als Ihren Partner für rechtliche Angelegenheiten im internationalen Geschäftsverkehr. Unser erfahrenes Team steht bereit, um Ihre geschäftlichen Interessen zu schützen und erfolgreiche grenzüberschreitende Verträge zu ermöglichen.

Kontakt

Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich

Beschreiben Sie uns Ihren Fall kurz und vertraulich. Wir melden uns zeitnah mit einem klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.

Hinweis: Dieser Blog/Artikel dient lediglich der Information der Öffentlichkeit; er stellt keinesfalls Rechtsrat dar. Die Informationen, die in dem Blog/Artikel dargestellt sind, ersetzen nicht die Notwendigkeit, anwaltlichen Rat von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin bezüglich Ihres konkreten Falls einzuholen, der/die in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassen ist. Sie sollten sich nicht auf Aussagen in diesem Artikel verlassen. Kein Bestandteil dieser Webseite stellt eine Anwalt-Mandant-Beziehung her. Wir können nicht garantieren, dass die veröffentlichten Informationen korrekt, vollständig oder auf dem neuesten Stand sind.