Warum das amerikanische Nachlassverfahren Ausländer überrascht
In den USA wird der Nachlass als eigenständige Rechtsperson (*estate*) betrachtet, die erst nach gerichtlicher Abwicklung (*probate*) an die Erben ausschüttet. Für Erben aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bedeutet das:
• Gerichtsverfahren in jedem Bundesstaat, in dem Vermögen liegt – oft ohne zentralen Nachlass.
• Executor statt Erbschein – Das Nachlassgericht ernennt einen *Personal Representative*, der Konten freischaltet, Immobilien verkauft und Gläubiger informiert.
• Öffentliche Akten – Probate-Dokumente sind meist einsehbar; Diskretion erfordert Zusatzvereinbarungen.
Häufige Komplikationen
- 1. Mehrstaatliche Vermögenswerte: Condo in Florida, Wertpapiere in New York – jeder Staat kann ein Teil-Probate fordern.
- 2. Bond-Pflicht: Gerichte verlangen oft Sicherheitsleistungen, wenn Erben im Ausland wohnen.
- 3. Fristen: Gläubiger können Ansprüche binnen 3–12 Monaten erheben; Auszahlung verzögert sich.
Sonderfall: Begünstigter eines US-Trusts
Viele Amerikaner vermeiden Probate durch Revocable Living Trusts. Doch für ausländische Begünstigte gilt:
• Kein automatischer Informationsanspruch – Trustee entscheidet, wann und wie viel er offenlegt.
• KYC-Prüfungen – Banken und Broker fordern FATCA-Formulare (W-8BEN).
• Steuerliche Zuordnung – Ausschüttungen können als Distributable Net Income (DNI) gelten und unterliegen US-Einkommensteuer, während Deutschland/Österreich/Schweiz sie als Erbe behandeln.
US-Erbschaft- & Einkommensteuer – worauf D-A-CH-Erben achten müssen
Die federal estate tax greift nur ab 13,61 Mio. USD (2025). Liegt der Nachlass darunter, entsteht für das Estate meist keine US-Erbschaftsteuer. Trotzdem drohen:
• Income Tax Form 1040-NR für ausländische Erben auf US-Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Dividenden).
• State Inheritance Taxes in Iowa, Kentucky, Maryland, Nebraska, New Jersey – dort werden oft pauschale Sätze auf Ausländer erhoben.
• Source-Based Withholding auf Zins-/Dividendenausschüttungen bis zur Nachlassabwicklung.
Doppelbesteuerung vermeiden
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben kein Erbschaftsteuer-Abkommen mit den USA. Gleichwohl lassen sich US-Steuern in der Regel auf die heimische Erbschaft- oder Schenkungsteuer anrechnen. Wir erstellen parallele Steuererklärungen, damit Sie doppelte Belastung ausschließen.
Unsere Leistungen für Erben aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
• 20 + Jahre Erfahrung in transatlantischer Nachlassabwicklung – Kanzleien in München, Düsseldorf, Miami und New York.
• Vollständige Probate-Vertretung in allen 50 Bundesstaaten: Petitions, Executor-Bonds, Gläubigerlisten, Final Accounting.
• Trust-Begleitung: Kommunikation mit US-Trustees, K‑1 Reporting, Beschleunigung von Ausschüttungen.
• Asset-Liquidation zum Bestpreis: Immobilien-Maklernetz in Florida, Texas, Kalifornien; Auktion wertvoller Sammlungen.
• Steuer-Rundumservice: 1040-NR, 706 (Estate), FATCA-Compliance sowie deutsche, österreichische oder schweizerische Erbschaftsteuererklärungen.
• Koordination mehrerer Erben: Mediation, Vergleichsvereinbarungen, bargeldlose Ausgleichszahlungen.
Ihr Vorteil mit einem transatlantischen Kanzleiteam
• Eine Anlaufstelle statt zwei Kanzleien in verschiedenen Zeitzonen.
• Deutschsprachige Kommunikation, US-Gerichtszulassung und EU-Erbschaftsteuer-Know-how aus einer Hand.
• Transparentes Honorar – Festpreis für Standard-Probate, Erfolgsbasis bei Asset-Liquidation möglich.
Call-to-Action
Sie haben eine Erbschaft oder Trust-Beteiligung in den USA? Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Strategiegespräch – wir übernehmen die Nachlassabwicklung, verkaufen Vermögenswerte zum Spitzenpreis und optimieren Ihre Steuerlast dies- und jenseits des Atlantiks.
Praxisleitfaden für D-A-CH-Erben
Schritt | Was zu tun ist | Unsere Unterstützung |
1 | Dokumente sammeln | Übersetzung, Apostille, e‑record upload |
2 | Gerichtsantrag stellen | Lokaler Counsel + Fernvollmacht |
3 | Fiskalische Registrierung | IRS‑EIN für das Estate, W‑8BEN für Erben |
4 | Vermögen verwerten | Listing, escrow, Tax‑Withholding‑Management |
5 | Nettoerlös verteilen | Multicurrency‑Escrow, Steuerbescheinigung |
Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.