Deutsche Erbschaften aus den USA: Was amerikanische Erben wissen müssen

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Amerikanischer Erbe eines Nachlasses in Deutschland? Erfahren Sie mehr über Steuerregeln, Nachlassverfahren und wie eine deutsch-amerikanische Anwaltskanzlei den Wert maximieren und grenzüberschreitende Übertragungen erleichtern kann.
Warum grenzüberschreitende Immobilien so kompliziert erscheinen
Das deutsche Erbrecht basiert auf dem Zivilrecht, nicht auf dem in den USA weit verbreiteten Common Law. Das maßgebliche Gesetz – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – überträgt das Eigentum automatisch mit dem Tod auf die Erben. US-Erben werden dadurch zu Gesamtrechtsnachfolgern, d. h. sie erben Vermögen und Schulden gemeinsam. In den USA hingegen wird der Nachlass als eigenständige juristische Person behandelt, deren Vermögen erst nach Abschluss des Erbscheinsverfahrens verteilt wird. Dieses Verständnis der Eigentumsverhältnisse ist der erste Schritt, um sich vor versteckten Schulden oder Erbstreitigkeiten zu schützen.
Zivilrechtliches vs. Common-Law-Erbrecht
| Thema | Vereinigte Staaten | Deutschland |
| Gerichtliche Beteiligung | Obligatorisches Nachlassverfahren, es sei denn, das Vermögen befindet sich in einem Trust/gemeinsamen Eigentum. | Ein Nachlassverfahren ist optional; Erben können einen Erbschein beantragen, um ihren Eigentumsanspruch nachzuweisen. |
| Rolle des Ausführenden | Der Nachlassverwalter kontrolliert den Nachlass | Es wird kein Testamentsvollstrecker bestellt; die Erben handeln gemeinsam, es sei denn, ein Testamentsvollstrecker ist benannt. |
| Erbteil der Kinder | Variiert je nach Bundesstaat | Alle Kinder teilen zu gleichen Teilen; der überlebende Ehepartner erhält mindestens ein Viertel. |
Die deutsche Erbschaftsteuer auf einen Blick
In Deutschland werden Erben – nicht der Nachlass selbst – nach Verwandtschaftsverhältnis und Vermögensart besteuert. Die Steuersätze liegen nach Abzug großzügiger Freibeträge (400.000 € pro Kind, 500.000 € für Ehepartner) zwischen 7 % und 50 %. US-Bürger können das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland (1981) in Anspruch nehmen, um die deutsche Erbschaftsteuer mit der US-amerikanischen Erbschaftsteuer zu verrechnen und so eine Doppelbesteuerung des weltweiten Vermögens über dem Freibetrag von 13,61 Mio. US-Dollar (2025) zu vermeiden. Die Erbschaftsteuer der US-Bundesstaaten berücksichtigt die Abkommensfreibeträge in der Regel nicht; daher ist eine entsprechende Planung erforderlich.
Häufige Steuerfallen für Amerikaner
- Deutsche Immobilien unterliegen immer der deutschen Besteuerung, auch wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in den USA hatte.
- Guthaben auf 401(k)- und IRA-Konten unterliegen in der Regel, aber nicht immer, nicht der deutschen Besteuerung.
- Die Einreichungsfrist beträgt sechs Monate ab Benachrichtigung – bei Versäumnis können Verspätungszuschläge und Zinsen anfallen.
Verkauf oder Liquidation von deutschen Immobilien
Da die Erben sofort das volle Eigentum erwerben, können sie ohne Nachlassverfahren verkaufen, sobald sie einen Erbschein oder ein notariell beglaubigtes US-Testament mit Apostille besitzen, das von den deutschen Grundbuchämtern anerkannt wird. Unser Team koordiniert:
- Lokale Bewertung durch vereidigte Sachverständige
- Maklereintragung auf deutschen und internationalen Portalen für Bestpreiswettbewerb
- Berechnung des Kapitalgewinns und, soweit möglich, Befreiung von den Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens
- Fernschließung, damit Sie nie wieder ein Flugzeug besteigen müssen
Verkauf oder Liquidation von deutschen Immobilien
Das deutsche Recht sieht Pflichtanteile für enge Familienangehörige vor, die durch Testament enterbt wurden. Streitigkeiten entstehen häufig, wenn US-amerikanische Erben das alleinige Eigentum an einer Ferienimmobilie beanspruchen. Wir behandeln diese Fälle routinemäßig:
- Entwürfe von Vergleichsvereinbarungen gemäß § 2042 BGB (Teilung)
- Vermittlung von Erbabfindungen, sodass ein Erbe das Haus behält, während die anderen Erben einen entsprechenden Geldbetrag erhalten.
- Bei Beteiligung von Minderjährigen oder geschäftsunfähigen Erben ist die Zustimmung des Gerichts einzuholen.
Wie unsere deutsch-amerikanische Anwaltskanzlei Erben hilft
- Carl Christian Thier, Rechtsanwalt, über 20 Jahre grenzüberschreitende Erfahrung – Büros in Florida, New York, München und Berlin
- Mehrsprachiges Personal, das sich um deutsche Registereinträge, US-amerikanische Nachlassverfahren und Steuererklärungen auf beiden Seiten kümmert.
- Netzwerk von Immobilienmaklern, Kunstsachverständigen und Vermögensverwaltern zur Maximierung der Verkaufspreise
- Pauschalpreis- oder erfolgsabhängige Liquidationspakete verfügbar
Nächste Schritte für amerikanische Leistungsempfänger
- Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente – Sterbeurkunde, Testament, Vermögensaufstellung.
- Kontaktieren Sie uns per E-Mail für ein kostenloses Erstgespräch – wir erläutern Ihnen die Zuständigkeit, die steuerlichen Risiken und die unmittelbaren Fristen.
- Beauftragen Sie unser Team mit doppelter Lizenz – Wir beschaffen Ihren Erbschein, verhandeln mit den Miterben, liquidieren Vermögenswerte, überweisen den Nettoerlös und reichen alle notwendigen Steuererklärungen ein.
Kontakt
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich
Beschreiben Sie uns Ihren Fall kurz und vertraulich. Wir melden uns zeitnah mit einem klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.
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