Erben in den USA – Leitfaden für deutsche, österreichische und schweizerische Begünstige
Warum das amerikanische Nachlassverfahren Ausländer überrascht In den USA wird der Nachlass als eigenständige Rechtsperson (*estate*) betrachtet, die erst nach gerichtlicher Abwicklung (*probate*) an die Erben ausschüttet. Für Erben aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bedeutet das: • Gerichtsverfahren in jedem Bundesstaat, in dem Vermögen liegt – oft ohne zentralen Nachlass. • Executor statt Erbschein…