Steuerrechtliche Einordnung einer US-amerikanischen LLC und ihrer Gesellschafts-Anteile nach deutschem Steuerrecht
Im Rahmen transatlantischer Geschäftstätigkeit (USA und Deutschland) stellt die jeweilige Einordnung der gewählten Rechtsform, sei es nach US-amerikanischem oder nach deutschen Gesellschaftsrecht, eine besondere Herausforderung dar, die sowohl gesellschaftsrechtlich als auch steuerrechtlich zu erheblichen Unterschieden und Konsequenzen in beiden Ländern führen kann. So kann es zu einer ungewollten steuerlichen „Bestrafung“ in einer der beiden Rechtsordnungen…
