Anerkennung eines amerikanischen Testaments in Deutschland

Seniorin unterschreibt Testament zu Hause – Anerkennung eines US-Testaments in Deutschland

Bildquelle: Charlize D

In unserer Beratungspraxis werden wir häufig mit der Frage konfrontiert, ob und in welchem Umfang ein in den USA errichtetes Testament auch in Deutschland wirksam ist. Insbesondere dann, wenn sich Teile des Vermögens (z. B. Immobilien oder Bankguthaben) in Deutschland befinden.

Die kurze Antwort lautet: Ja, amerikanische Testamente können in Deutschland anerkannt werden, aber nicht automatisch und nicht uneingeschränkt. Entscheidend ist eine differenzierte rechtliche Prüfung.

1. Formgültigkeit des US-Testaments in Deutschland

Zunächst ist zu klären, ob das Testament formell gültig ist. Das bedeutet: Entspricht es den gesetzlichen Formvorschriften Deutschland zeigt sich hier bei der formellen Anerkennung vergleichsweise großzügig. Nach den Regeln des internationalen Privatrechts (insbesondere Art. 26 EGBGB) wird ein ausländisches Testament in Deutschland bereits dann als formwirksam anerkannt, wenn es nach einer der folgenden Rechtsordnungen gültig ist.

Rechtsordnungen:

  • dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers (zum Zeitpunkt der Errichtung oder des Todes)
  • dem Recht des Ortes, an dem das Testament errichtet wurde
  • dem Recht des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers bei Testamentserrichtung
  • dem Recht des Ortes, an dem sich betroffene Immobilien befinden
  • dem Recht, das insgesamt auf die Erbfolge Anwendung findet.

Ein Praxisbeispiel:

Ein US-Staatsbürger errichtet in Kalifornien ein Testament nach dortigem Recht. Selbst wenn dieses Testament nicht den deutschen Formvorschriften entspricht, wird es in Deutschland grundsätzlich als wirksam angesehen – allein aufgrund der Einhaltung des kalifornischen Rechts.

2. Inhaltliche Wirksamkeit des US-Testaments

Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass ein einmal anerkanntes Testament automatisch vollständig umgesetzt wird. Das ist nicht der Fall. Die Anerkennung der Form bedeutet lediglich, dass das Testament „als solches“ akzeptiert wird. Ob und wie der Inhalt umgesetzt wird, ist eine separate Frage.

Welches Recht gilt für den Inhalt des Testaments?

Für die inhaltliche Bewertung, also wer was erbt, ist entscheidend, welches Erbrecht Anwendung findet. Maßgeblich ist das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Das bedeutet, bei einem US-Staatsbürger wird in der Regel US-Erbrecht angewendet.

Wichtige Ausnahme: Immobilien in Deutschland

    Eine besonders praxisrelevante Besonderheit betrifft Immobilien in Deutschland. Hier gilt, dass der Erblasser kann ausdrücklich festlegen, dass deutsches Recht auf dieseImmobilien angewendet werden soll.

    Fehlt eine solche Regelung, kann es zu komplexen rechtlichen Konstellationen kommen, etwa:

    • unterschiedliche Rechtsordnungen für verschiedene Nachlassgegenstände,
    • Konflikte zwischen US-amerikanischem und deutschem Recht,
    • Verzögerungen bei der Nachlassabwicklung.

    Praxisrisiko: Ein nach US-Recht wirksames Testament kann Regelungen enthalten, die nach deutschem Recht so nicht durchsetzbar sind (z. B. im Hinblick auf Pflichtteilsrechte).

    3. Die Rolle des deutschen Nachlassgerichts

    Damit ein US-Testament in Deutschland praktisch umgesetzt werden kann, ist in der Regel die Mitwirkung eines deutschen Nachlassgerichts erforderlich. Typische Schritte sind die Vorlage und ggf. Übersetzung des Testaments, der Nachweis der Echtheit (z. B. durch Probate-Verfahren in den USA) und ein Antrag auf Erbschein oder Anerkennung vergleichbarer ausländischer Dokumente. Ohne strukturierte Vorbereitung kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen.

    4. Typischen Problemfelder in der Praxis

    In der anwaltlichen Beratung treten immer wieder ähnliche Schwierigkeiten auf: 

    • Testamente sind aus deutscher Sicht unklar formuliert
    • Unterschiede zwischen Bundesstaatenrecht in den USA
    • fehlende Abstimmung zwischen US- und deutschem Nachlassverfahren
    • steuerliche Aspekte (Erbschaftsteuer in Deutschland trotz US-Testament)
    • Pflichtteilsansprüche deutscher Angehöriger

    Fazit

    Frühzeitige Abstimmung ist entscheidend. Ein amerikanisches Testament kann in Deutschland wirksam sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und oft mit zusätzlichem Aufwand.

    Bei Vermögen in mehreren Ländern sollte das Testament international abgestimmt sein. Im Idealfall erfolgt eine Koordination zwischen US- und deutschen Rechtsberatern. Klare Regelungen zu anwendbarem Recht vermeiden spätere Konflikte.

    Wir begleiten Mandanten umfassend bei der Anerkennung amerikanischer Testamente in Deutschland, der Kommunikation mit Nachlassgerichten, der rechtssicheren Umsetzung von Erbregelungen, sowie der strukturierten Abwicklung internationaler Nachlässe.

    Kontakt

    Urban Thier & Federer Rechtsanwälte – Deutschland/USA
    Carl Christian Thier, Esq., Attorney at Law/Rechtsanwalt, New York – Germany/Deutschland
    Honorary Consul Austria/Honorarkonsul Österreich

    Beschreiben Sie uns Ihren Fall kurz und vertraulich. Wir melden uns zeitnah mit einem klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.

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